Ministerin Scharrenbach: Update der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen für mehr Erneuerbare Energie und Mobilfunk sowie Stärkung des Wohnungsbaus
„Mit der neuen Landesbauordnung bekommt das Bauen in Nordrhein-Westfalen ein Update für mehr Erneuerbare Energie und Mobilfunk und zugleich stärken wir den Wohnungsbau und den Umbau vorhandener Gebäude.”, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung..
Das Landeskabinett hat den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung beschlossen und diesen dem Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung übersandt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
„Mit der neuen Landesbauordnung bekommt das Bauen in Nordrhein-Westfalen ein Update für mehr Erneuerbare Energie und Mobilfunk und zugleich stärken wir den Wohnungsbau und den Umbau vorhandener Gebäude. Das neue Gesetz ist der Leitplan für das Bauen in unserem Bundesland. Es ist ein Recht für die Praxis, für mehr Einfachheit bei gleichzeitiger Wahrung der Gefahrenabwehr. Mobilfunk, Wind, Wärmepumpe, Solar, Wasserstoff – die Landesregierung liefert Nordrhein-Westfalen-Tempo”, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weg mit der Schriftform, hin zur Textform
Mit dem Update zur Landesbauordnung soll in Nordrhein-Westfalen das Schriftformerfordernis zugunsten der Textform aufgegeben werden. Da die Unteren Bauaufsichtsbehörden bei der Digitalisierung der Baugenehmigung weiter vorankommen, kann mit dem Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung dieser wichtige Schritt zur Entlastung der Antragstellenden und der Behörden gegangen werden.
Wind. Wohngebiete. Wachstum. Dreiklang für Nordrhein-Westfalen
Windenergie: Künftig soll eine Windenergieanlage insbesondere einen bauordnungsrechtlichen Abstand zu Grundstücksgrenzen und Wohngebäuden einhalten. Anders als bisher, soll dieser Abstand sich nach 30 Prozent ihrer größten Höhe (bisher: 50 Prozent) richten. Einen großen Schritt nach vorne macht das Land Nordrhein-Westfalen, indem ab dem 1. Januar 2024 für Windenergieanlagen nicht mehr das bauaufsichtliche Vollverfahren, sondern nur noch das vereinfachte Verfahren gelten soll. Des Weiteren sollen auf Antrag einer Bauherrschaft das bauaufsichtliche Verfahren sowie alle sonstigen Zulassungsverfahren über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden können.
„Wind. Wohngebiete. Wachstum. Das ist der Dreiklang des Gesetzentwurfs für den Windkraftausbau in Nordrhein-Westfalen. Wir brauchen keine ‚Deutschland-Türme’, wenn internationale Standards, die beispielsweise mit der EU-Maschinenrichtlinie konform sind, ausreichend Sicherheit bieten. Das wird Zeit und Geld sparen. Damit werden wir deutschlandweit Vorreiter. Volle Kraft voraus: Wenn der Landtag die Änderungen auf den Weg bringt, werden bauaufsichtliche Verfahren für Windenergieanlagen ab dem 1. Januar 2024 deutlich beschleunigt”, sagt Ministerin Scharrenbach.
Weniger Abstand für mehr Solaranlagen und Wärmepumpen
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die bauordnungsrechtlichen Mindestabstände von Solaranlagen auf Hausdächern und die von Wärmepumpen zu Nachbargrundstücken wegfallen sollen. Bei Wärmepumpen haben die Bauherrschaften aber die Lärmwirkungen auf die Nachbarschaft unverändert zu berücksichtigen. Damit wird ein Erlass aus Dezember 2022 zu diesen Vorhaben in ein gesetzliches Fundament gegossen. Solaranlagen können damit spätestens ab dem 1. Januar 2024 ohne Abstand zur Grenzwand auf Dächern installiert werden. „Das ist Klimaschutz hausgemacht: Die neue Landesbauordnung vereinfacht die Nutzung von Erde, Sonne und Wind, die rund um das eigene Haus zu finden sind“, so Ministerin Scharrenbach.
In Umsetzung des Zukunftsvertrages von CDU und Bündnis ´90/Die Grünen soll eine zeitlich gestaffelte Solaranlagen-Pflicht eingeführt werden: Für Bauanträge, die ab dem 1. Januar 2024 für Nicht-Wohngebäude und ab dem 1. Januar 2025 für Wohngebäude eingehen, soll eine PV-Pflicht gelten. Das Nähere wird eine Rechtsverordnung regeln.
Alle reden über Wasserstoff: Nordrhein-Westfalen macht es bauordnungsrechtlich möglich
Technologie-Offenheit schreibt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordhein-Westfalen groß. Daher finden sich im Gesetzentwurf der Landesregierung auch Regelungen zum Thema “Wasserstoff”: Anlagen zur Wasserstofferzeugung, sofern der darin erzeugte Wasserstoff dem Eigenverbrauch der baulichen Anlagen dient, für die sie errichtet werden, sowie bestimmte Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff einschließlich deren Umhausungen sowie die dazugehörigen Gasspeicher mit einer Speichermenge von bis zu 20 Kilogramm pro Geräte, sollen gänzlich verfahrensfrei gestellt werden.
Mobilfunkausbau ab dem 1. Januar 2024 im Nordrhein-Westfalen-Tempo
Nach dem die geänderte Landesbauordnung zum Sommer 2021 bereits Erleichterungen für den Mobilfunkausbau gebracht hat, legt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen jetzt noch einmal nach: Antennen im Außenbereich sollen – ohne Höhenbegrenzung und damit anders als heute – bauordnungsrechtlich verfahrensfrei gestellt werden. Ortsveränderliche Antennenträger sollen bis zu 48 Monate errichtet werden dürfen. Des Weiteren sollen die zugehörigen Versorgungseinheiten bis zu 30 Kubikmeter (heute: 10 Kubikmeter) verfahrensfrei sein; dies wird insbesondere den Ausbau an Bahnstrecken erheblich vereinfachen.
Baugenehmigungsverfahren vereinfachen
Ein zentraler Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist es, Baugenehmigungsverfahren zu erleichtern. Die Regelungen für eine Genehmigungsfreistellung sehen vor, dass künftig Wohngebäude (bis einschließlich der Gebäudeklasse 4) unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei gestellt werden sollen. Bisher war dies für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3 der Fall. Mit der Änderung können höhere Wohngebäude unter eine Genehmigungsfreistellung fallen.
Ebenfalls sind Änderungen im Zusammenhang mit der Bauvorlageberechtigung im Gesetzentwurf vorgeshen. Sie ist erforderlich, um Genehmigungsplanungen für die Änderung bzw. Errichtung sowie den Abbruch von Bauwerken als verantwortlicher Planfertiger unterzeichnen zu dürfen. Mit der Einführung der sogenannten „kleinen Bauvorlageberechtigung” können beispielsweise zukünftig bestimmte Handwerksmeisterinnen und -meister und ihnen gleichstellte Personen Bauvorlagen für Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 erstellen.
Hoch hinaus mit Holzbau, Umbaukultur und Anpassung an die Musterbauordnung
Mit den Änderungen in der Landesbauordnung für Nordrhein-Westfalen sollen weiterhin Anpassungen an die Musterbauordnung vorgenommen werden, um die Bauvorschriften der Länder aneinander anzupassen. Über weitere Änderungen soll das „Bauen mit Holz“ weitere Unterstützung erfahren: Die Änderungen ermöglichen eine umfassende Anwendung der im Land Nordrhein-Westfalen eingeführten Muster-Holzbaurichtlinie.
Um nachhaltige Bauweisen zu ermöglichen, wird des Weiteren ein neuer Abweichungstatbestand in die Bauordnung aufgenommen. Mit diesem sollen neue Bau- und Wohnformen praktisch erprobt werden können. Des Weiteren wird die „Umbaukultur“ gefördert, in dem Abweichungen zuzulassen sind, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind.
Hintergrund:
Mit dem ersten Änderungsgesetz zur Landesbauordnung, welches im Sommer 2021 in Kraft getreten ist, wurden insbesondere Maßnahmen zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus und zur Einsparung von CO2-Gebäudeemissionen umgesetzt. Mit der erneuten Überarbeitung der Landesbauordnung für Nordrhein-Westfalen trägt die Landesregierung den veränderten Anforderungen und der Innovation beim Bau Rechnung.
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