Ministerin Scharrenbach: Studie startet – Landesregierung untersucht Schutz- und Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen

14. Januar 2019
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Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen wird mittels einer Studie die Hilfeangebote für gewaltbetroffene Frauen sowohl im ländlichen als auch im städtischen Raum untersuchen

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen wird mittels einer Studie die Hilfeangebote für gewaltbetroffene Frauen sowohl im ländlichen als auch im städtischen Raum untersuchen. Ziel der Studie ist es, das bestehende Hilfesystem zu verbessern und mögliche Angebotslücken im Land zu schließen.
 
„Wir werden in ganz Nordrhein-Westfalen wissenschaftlich und fundiert die Bedarfslage in den Blick nehmen, um damit mögliche Versorgungslücken im Hilfesystem aufzudecken. Dies ist ein wichtiger Schritt, um eine bedarfs- und zielgruppengerechte Versorgung in ganz Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, die ambulanten und stationären Hilfeangebote für gewaltbetroffene Frauen sowohl im ländlichen als auch im städtischen Raum wissenschaftlich zu untersuchen. Das setzen wir mit der Landes-Bedarfsanalyse jetzt um“, so Ministerin Ina Scharrenbach.
 
Durchgeführt wird die Studie vom sozialwissenschaftlichen Institut „zoom – Gesellschaft für prospektive Entwicklungen e.V.“ Die Untersuchung startet im Februar 2019. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2020 vorliegen.
 
Befragt werden sollen die Gleichstellungsbeauftragten sowie die Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten aller Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Ebenso werden alle landesgeförderten Frauenhilfeeinrichtungen befragt. Ergänzend werden auch nicht landesgeförderte Einrichtungen in die Befragung einbezogen. Die Befragungen werden durch eine Online-Erhebung durchgeführt. Erfasst werden sollen unter anderem das Leistungsspektrum und die Kapazität der Hilfeangebote, die Inanspruchnahme und Zugänglichkeit der Angebote – auch im Hinblick auf bestimmte Zielgruppen sowie die Bedarfsangemessenheit.
 
Die Untersuchung ist einer von mehreren Bausteinen, die die Landesregierung zum Schutz gewaltbetroffener Frauen auf den Weg bringt. Bereits 2017 hat das Land die finanziellen Mittel für die Hilfeinfrastruktur auf 9,47 Millionen Euro erhöht. Mit den Landeshaushalten 2018 und 2019 erfolgte eine weitere Erhöhung um insgesamt eine Million Euro, deren nachhaltige Verwendung in einer gemeinsamen Zielvereinbarung zwischen dem Land und der Trägerlandschaft festgelegt wurde.

Hintergrund

  • Die Landesregierung fördert ein flächendeckendes Netz an Schutz- und Hilfeeinrichtungen: 62 Frauenhäuser, 58 allgemeinen Frauenberatungsstellen, 52 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, acht spezialisierten Beratungsstellen für Menschenhandelsopfer sowie zwei Beratungsstellen für Opfer von Zwangsheirat erhalten Landeszuwendungen.
  • Bei der Auftragnehmerin „zoom – Gesellschaft für prospektive Entwicklungen e.V.“ handelt es sich um ein sozialwissenschaftliches Institut aus Göttingen, das über langjährige Expertise verfügt. Zentrale Themenfelder des Unternehmens sind unter anderem (Anti-)Diskriminierung und Gewalt im persönlichen Nahraum.
 
 

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