Ministerin Scharrenbach: Staatlicher Hochbau im Land Nordrhein-Westfalen - Landesregierung setzt neue Maßstäbe zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft

29. Mai 2024
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Im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen die Aufgabe, Grundstücke für Zwecke des Landes zu erwerben, zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu verwerten und dabei die baupolitischen Ziele des Landes zu beachten.

Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen die Aufgabe, Grundstücke für Zwecke des Landes zu erwerben, zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu verwerten und dabei die baupolitischen Ziele des Landes zu beachten. Dabei hat er zugleich städtebauliche Qualitäten bei herausragenden Baumaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen zu wahren.

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen ist Eigentümer und Vermieter fast aller Immobilien des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit mehr als 4.100 Gebäuden, einer Mietfläche von etwa 10,4 Millionen Quadratmetern und jährlichen Mieterlösen von rund 1,4 Milliarden Euro verwaltet der BLB NRW eines der größten und anspruchsvollsten Immobilienportfolios Europas.

Mit der Fortschreibung des Erlasses zur Anwendung des Bewertungssystems „Nachhaltiges Bauen bei Bauaufgaben des Landes Nordrhein-Westfalen“ setzt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen neue Maßstäbe für den Staatlichen Hochbau.

„Jährlich investiert das Land Nordrhein-Westfalen Millionen Euro in den Neubau oder in die Bestände von landeseigenen Immobilien. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen soll als einer der größten öffentlichen Immobiliendienstleister Europas seine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsgrundsätze und -ziele ausbauen. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) ist dazu ein wesentliches Instrument und trägt darüber hinaus zur Umsetzung der nordrhein-westfälischen Nachhaltigkeitsstrategie bei, etwa indem Anreize zum Einsatz nachhaltiger Bauprodukte und Baustoffe gesetzt werden. Mit der nun beschlossenen Strategie gehen wir neue Wege: Um die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand zu stärken, ist solchen Baustoffen und Bauprodukten der Vorzug zu geben, die einen geringeren CO2-Fußabdruck als herkömmliche Materialien aufweisen. Es sind bevorzugt ressourcenschonende Materialien einzusetzen, zum Beispiel Recyclingbaustoffe, um die Kreislaufwirtschaft im Land Nordrhein-Westfalen zu stärken und anzureizen. Dies gilt insbesondere für geeignete und qualitätsgesicherte rezyklierte Gesteinskörnungen in Recyclingbeton“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Anwendungsbereich des Runderlasses erstreckt sich auf Baumaßnahmen der Landesregierung und des Bau- und Liegenschaftsbetriebs Nordrhein-Westfalen, der Universitätsklinika und der Hochschulen (soweit diese mit Landesmitteln in eigener Zuständigkeit errichtet werden). Bei den Baumaßnahmen handelt es sich um Neubauten, Komplettmodernisierungen oder Teilmodernisierungen einschließlich jeweils zugehöriger Außenanlagen. Dazu zählen beispielsweise Büro- und Verwaltungsgebäude, Unterrichtsgebäude sowie Laborgebäude. Die Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen ist für in sich abgeschlossene Baumaßnahmen mit Bauwerkskosten von über 15 Millionen Euro brutto verpflichtend vorgesehen.

„Auch setzen wir weiter auf den vermehrten Einsatz von Building Information Modeling (BIM), um öffentliche Gebäude zukunftsfähig zu machen. Mit BIM wird zuerst ein dreidimensionales, digitales Abbild des realen Gebäudes erstellt. Der Neubau wird damit zuerst vollständig virtuell erstellt und dann noch einmal real gebaut. Die digitalen Daten aus BIM-Modellen sollen für Nachhaltigkeitsberechnungen genutzt und weiter angereichert werden. Denn BIM ist Win“, so Ministerin Scharrenbach weiter.

Mit der Fortschreibung des Runderlasses soll zudem die Umsetzung der für die Planung vorgegebenen Nachhaltigkeitsziele durch eine abschließende Zertifizierung sichergestellt werden. Durch die Bewertung des CO2-Fußabdrucks einschließlich der sogenannten „grauen Energie“ eines Gebäudes trägt das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen außerdem zu den Zielen einer klimaneutralen Landesverwaltung und der klimaneutralen Ertüchtigung der Universitätskliniken bei.

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen wird die Qualität der Nachhaltigkeit von Gebäuden bewertet. Die Bewertung orientiert sich an Kriterien der Ökologie, der Ökonomie sowie der soziokulturellen und funktionalen Qualität und an der Balance zwischen ihnen. Das Gebäude lässt sich in die Qualitätsstandards Gold, Silber oder Bronze einordnen. Die Fortschreibung des Erlasses soll die praktische Umsetzung des Planungsziels einer Gesamtbewertung mindestens in „Silber“ sicherstellen. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen wurde mit Kabinettbeschluss für den Staatlichen Hochbau offiziell im Oktober 2021 eingeführt. Die Fortschreibung des Runderlasses berücksichtigt Praxiserfahrungen und eine stärkere Ausrichtung an den Zielen der Kreislaufwirtschaft.

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