Ministerin Scharrenbach: Programmaufruf gestartet – Landesregierung fördert zum zweiten Mal verkehrshistorische Kulturgüter
Mit dem „Förderprogramm verkehrshistorische Kulturgüter“ stellt die Landesregierung ehrenamtlichen Initiativen und Vereinen aus dem Bereich der historischen Mobilität im Jahr 2020 das zweite Mal Fördermittel in Höhe von insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung.
Mit dem „Förderprogramm verkehrshistorische Kulturgüter“ stellt die Landesregierung ehrenamtlichen Initiativen und Vereinen aus dem Bereich der historischen Mobilität im Jahr 2020 das zweite Mal Fördermittel in Höhe von insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung.
„Nach dem erstmaligen Aufruf zur Förderung von historischen Verkehrsmitteln im vergangenen Jahr geht die Fahrt des Programms auch 2020 weiter. Ziel dabei: Die vielen Vereine und ehrenamtlich Tätigen mit der Förderung wertzuschätzen. Das kulturhistorische Erbe Nordrhein-Westfalens zu bewahren, ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Zu diesem Erbe gehören nicht nur die vielen Bau- und Bodendenkmäler im Land, sondern auch zahlreiche verkehrshistorische Kulturgüter wie Straßenbahnen oder Dampflokomotiven. Es sind zahlreiche Menschen, die sich mit großem Einsatz um diese Verkehrsmittel kümmern, andere dafür begeistern und Geschichte so erlebbar machen“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.
Von diesem Engagement profitierten auch die zahlreichen Besucherinnen und Besucher, erläutert die Ministerin. Historische Verkehrsmittel seien Teil der nordrhein-westfälischen Heimat, erzählen von der Geschichte der Regionen und schaffen Identität für Jung und Alt, so Scharrenbach weiter.
Ziel des Programms ist es, den Erhalt historischer Zeugnisse der Mobilität zu fördern. Durch die Förderung etwa für die Instandsetzung oder Reparatur von Fahrzeugen sowie die Herrichtung von Gebäuden und Infrastrukturen soll das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich gezielt unterstützt werden.
Anträge für eine Förderung aus dem Förderprogramm 2020 sind schriftlich vor Maßnahmenbeginn bis zum 1. März 2020 bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Örtlich maßgebend ist der Sitz des Vereins bzw. der Initiative. Anträge für eine Förderung aus dem Förderprogramm 2021 sind voraussichtlich bis zum 1. Oktober 2020 entsprechend einzureichen. Hierzu wird es im Vorfeld einen neuen Aufruf geben.
Mehr Informationen dazu sowie den Programmaufruf finden Sie hier.
Hintergrund:
- Zuwendungsempfänger des Programms können Vereine, Organisationen und Initiativen sein, die sich ehrenamtlich der Pflege von verkehrshistorischen Kulturgütern widmen bzw. deren satzungsmäßiger Zweck die Bewahrung und Präsentation dieser Güter ist.
- Förderfähig sind Maßnahmen, die der Erhaltung, Instandsetzung und Präsentation der verkehrshistorischen Kulturgüter dienen. Ein besonderer Fokus soll erneut auf schienengebundenen verkehrshistorischen Kulturgütern liegen.
- Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; maximal bis zu 100.000 Euro je Einzelfall.
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