Ministerin Scharrenbach: Nordrhein-Westfalen kauft 221 Belegungsrechte für Wohnungen in Köln an – für 260 weitere Wohnungen werden öffentlich-geförderte Bindungen verlängert
Neben dem Neubau von öffentlich geförderten Wohnungen fördert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen in den besonders nachgefragten Städten den Ankauf von Belegungsrechten sowie Bindungsverlängerungen an bereits öffentlich-geförderten Wohnungen.
Neben dem Neubau von öffentlich-geförderten Wohnungen fördert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen in den besonders nachgefragten Städten den Ankauf von Belegungsrechten sowie Bindungsverlängerungen an bereits öffentlich-geförderten Wohnungen. Mithilfe des Landes-Förderprogrammes ist es in Köln gelungen, Bindungsverlängerungen für 260 Wohnungen und den Bindungserwerb für 221 Wohnungen bei dem größten kommunalen Wohnungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen, der GAG AG, zu ermöglichen. 481 Wohnungen unterliegen damit der Mietpreisbindung von 7,85 Euro pro Quadratmeter. Die Mietpreisbindung gilt bei der Bindungsverlängerung fünfzehn Jahre, beim Bindungserwerb zehn Jahre.
„Wohnen ist Daseinsvorsorge und damit elementarer Bestandteil einer Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. In vielen Städten und Gemeinden ist Bauland ein knappes und teures Gut: Mit dem landesseitigen Ankauf von 221 Belegungsrechten in Wohnungen der Kölner GAG AG und der Bindungsverlängerung an 260 weiteren Wohnungen sichern wir in Köln bezahlbares Wohnen - für die, die wenig Geld haben. Wenn weitere Wohnungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen ihre Bestände prüfen und in die öffentliche Wohnraumförderung überführen, machen wir weiter Meter für mehr bezahlbare Wohnungen in unserem Bundesland“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im Jahr 2022 hat das Ministerium die Möglichkeit des Ankaufs von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum auf 67 Städte und Gemeinden ausgeweitet: Die jetzt in Köln erzielte Kontingentlösung ist ein Erfolg aus der Zusammenarbeit der GAG AG mit der zuständigen Bewilligungsbehörde der Stadt Köln, der landeseigenen Förderbank, der NRW.BANK und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Bindungsverlängerung kommt für öffentlich-geförderte Wohnungen in Frage, bei denen die ursprüngliche Bindung in Kürze ausläuft. Durch die Bindungsverlängerung bleiben die Mieten auf dem Niveau öffentlich-geförderter Mieten.
Der Bindungserwerb kommt hingegen bei Wohnungen zum Tragen, die keiner Bindung unterliegen. Hier gibt es vom Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Festbetragszuschuss für die Eigentümerin oder den Eigentümer.
Kathrin Möller, Vorständin der GAG Immobilien AG: „Es ist eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Die Mieterinnen und Mieter können sich auf weiterhin stabile und bezahlbare Mieten verlassen, für uns ist aufgrund der Landesmittel die Wirtschaftlichkeit gewährleistet. Das ist ein weiterer sinnvoller Baustein, um dem anhaltenden Rückgang öffentlich geförderter Wohnungen zu begegnen.“
Für die konkrete Umsetzung vor Ort arbeitet die GAG eng mit der Stadt Köln als Bewilligungsbehörde für die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen. Das Amt für Wohnungswesen bearbeitet die entsprechenden Anträge und unterstützt bei der Abstimmung mit dem Ministerium. Im Zeitraum von Herbst 2023 bis Herbst 2024 hat die GAG Immobilien AG bereits bei zehn Bestandsobjekten diese Fördermöglichkeiten angewendet.
Anträge für das Förderprogramm zum Erwerb von Belegungsrechten können bei den jeweils für das Wohnungswesen zuständigen Ämtern gestellt werden.
Weitere Informationen zur Initiative finden Sie hier auf der Homepage des Ministeriums.
Hintergrund
Im Rahmen des Bindungserwerbs nach Nummer 9 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024) hat die jeweilige Kommune gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter ein Benennungs- und Besetzungsrecht für die Wohnung für den Zeitraum von fünf oder zehn Jahren. Grundsätzlich ist eine Förderung bei freien oder in Kürze frei werdenden Wohnungen möglich, für die nach Einschätzung der jeweiligen Kommune ein Bedarf auf dem Wohnungsmarkt besteht und die zur dauernden Wohnungsversorgung geeignet sind. Es können aber auch Wohnungen gefördert werden, in denen eine Mieterin oder ein Mieter wohnt, der einen Wohnberechtigungsschein beantragen kann.
Um Zweckbindungen an geeigneten Mietwohnraum im Vorgriff auf das Auslaufen der bestehenden Zweckbindungen zu erhalten, bietet die Landesregierung attraktive Förderkonditionen für Bindungsverlängerungen nach Nummer 8 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024). Bei geförderten Wohnungen z. B. in Kommunen mit Mietniveau M4 und M4+, die zeitnah aus der Bindung herausfallen, können dort im Falle einer Bindungsverlängerung ein zusätzlicher Tilgungsnachlass von bis zu 20 Prozent auf die Restvaluta des Darlehens der landeseigenen Förderbank, der NRW.BANK, sowie attraktive Zinsen in Höhe von 0 Prozent für die ersten fünf Jahre des Verlängerungszeitraums und anschließend in Höhe von 0,5 Prozent bis zum Ablauf der Bindungsverlängerung gewährt werden.
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