Ministerin Scharrenbach: Nordrhein-Westfalen-Initiative „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ startet – 35 Millionen Euro damit das Herz der Städte weiter pulsiert
Mit der neuen Nordrhein-Westfalen-Initiative knüpft die Landesregierung an ihr „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ aus der Corona-Pandemie an, welches am 31. Dezember 2023 ausläuft.
Schließungen von Einzelhandelsgroßimmobilien, Geschäftsaufgaben, eine sich abschwächende Verbraucherstimmung im April 2023 aufgrund konjunktureller Unsicherheiten und der hohen Inflation. Der Handel befindet sich in Nordrhein-Westfalen weiter im Wandel und mit ihm: Die Innenstädte und Ortszentren.
„Innenstädte sind das Herz einer jeden Stadt und auch für sie gilt: Der Wandel im Handel hinterlässt seine Spuren – für alle sichtbar. Doch: Jammern nützt nichts und niemanden. Deshalb haben wir eine neue Nordrhein-Westfalen-Initiative ‚Zukunft Innenstadt‘ mit 35 Millionen Euro aufgelegt. Als Landesregierung begleiten wir zusammen mit Städten und Gemeinden aktiv die Veränderungsprozesse und unterstützen bei der Bewältigung, denn: Leben finden Innenstadt“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Mit der neuen Nordrhein-Westfalen-Initiative knüpft die Landesregierung an ihr „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ aus der Corona-Pandemie an, welches am 31. Dezember 2023 ausläuft.
Bis zum 15. Juni 2023 können Kommunen einen Antrag zur Förderung aus dem neuen Landesprogramm bei ihrer zuständigen Bezirksregierung einreichen.
„Es geht für viele Kommunen um nichts anderes, als die Innenstadt, das Ortszentrum neu zu erfinden: Innenstädte und Ortszentren sind Orte des Handels, der Kultur, der Begegnung, der Märkte, der Kommunikation, des sich Aufhaltens und vieles mehr. Mit der neuen Nordrhein-Westfalen-Initiative unterstützt die Landesregierung Kommunen beim Umgang mit Leerständen, Handelsbrachen, Einzelhandelsgroßimmobilien oder der Schaffung von Innenstadtqualitäten. Gerade über den in der Corona-Zeit geschaffenen Anmietungs-Fonds für Kommunen konnten viele leerstehende Ladenlokale mit neuem Leben gefüllt werden“, so Ministerin Scharrenbach weiter.
Das neue Landesprogramm setzt auf den gewonnenen Erfahrungen aus dem Corona-Innenstadt-Programm auf und setzt auf den niederschwelligen Zugang zum Landesförderprogramm statt aufwendiger Antragsverfahren: Am zum 31. Dezember 2023 auslaufenden „Sofortprogramm“ nehmen 224 Kommunen teil, um vor Ort wichtige Impulse zu setzen: Noch bis Ende 2023 werden in über 300 Zentren laufende Projekte zur Belebung, Aktivierung, konzeptionellen Neuaufstellung und attraktiven Gestaltung des Stadtraumes umgesetzt. Zum Stand des letzten Auszahlungstermins im Dezember 2022 sind 85.342.127 Euro aus dem landeseigenen Sofortprogramm abgerufen worden.
Am 23. Mai 2023 wird sich zudem die Landesinitiative „Zukunft Innenstadt“ auf Einladung von Ministerin Scharrenbach treffen, um sich zum einen über den aktuellen Stand als auch über weitere Handlungsoptionen zur Stärkung der Innenstädte und Ortszentren auszutauschen.
Die Förderbausteine des „Landesprogramms Zukunft Innenstadt Nordrhein-Westfalen“ im Überblick:
- Verfügungsfonds Anmietung: Fördergegenstand sind die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von zwei Jahren sowie (ergänzend) die Herrichtung der Ladenlokale für die neue Nutzung. Im Einzelfall können noch belegte Verkaufs- und Gastronomieflächen mit gekündigtem Mietvertrag ohne absehbare Nachfolgenutzung einbezogen werden, um drohenden Leerstand zu vermeiden.
Wichtig: Für Ladenlokale, die bereits über das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ angemietet worden sind, ist eine Weiterförderung über das neue Landesprogramm nicht möglich.
- Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien: Zielsetzung des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, Städte und Gemeinden mit leerstehenden oder von potentiellem Leerstand betroffenen Einzelhandelsgroßimmobilien zu befähigen, auf Augenhöhe und mit klarer inhaltlicher Zielsetzung ihre Rolle als starke Anwälte der Innenstädte und Ortszentren wahrnehmen zu können und/oder einen Zwischenerwerb dieser Gebäude zu ermöglichen.
- Anstoß eines Zentrenmanagements: Städte und Gemeinden sollen in die Lage zu versetzt werden, sich insbesondere planerisch-konzeptionell für die eigene Innenstadt bzw. das jeweilige Ortszentrum aufzustellen. Dies umfasst auch eine realistische Betrachtung der jeweils in einer Stadt oder Gemeinde befindlichen Verkaufsfläche, ihrer räumlichen Verortung und der daraus abzuleitenden Konsequenzen für eine zukunftsfähige Innenstadt oder ein zukunftsfähiges Ortszentrum.
- Schaffung von Innenstadtqualitäten: Die Attraktivität und die Aufenthaltsqualitäten sowie Sicherheit und Sauberkeit entscheiden heute mit über die Annahme einer Innenstadt oder eines Ortszentrums. Dabei ist die Gestaltung unserer Innenstädte und Ortszentren eine Daueraufgabe. Dazu gehören beispielsweise die Schaffung von Spielangeboten für Kinder, generationengerechte Möblierungselemente wie Sitzbänke oder Stadt-Liegen sowie Stadtgrün-Elemente.
Mehr zum Förderangebot gibt es auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: www.mhkbd.nrw/themenportal/zukunft-innenstadt-nordrhein-westfalen
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