Ministerin Scharrenbach: Neue Mieterschutzverordnung soll am 1. Juli in Kraft treten
Zum 1. Juli 2020 soll eine Verordnung in Kraft treten, die die Mietpreisbegrenzung bei Neuvertragsmieten, die Bestandsmieten und den Kündigungsschutz in den Blick nimmt. Dazu legt die Landesregierung nun einen Entwurf vor.
„Nordrhein-Westfalen bekommt eine neue Mieterschutzverordnung: Zum 1. Juli 2020 soll eine Verordnung in Kraft treten, die die Mietpreisbegrenzung bei Neuvertragsmieten, die Bestandsmieten und den Kündigungsschutz in den Blick nimmt. Dazu legt die Landesregierung nun einen Entwurf vor. Diese Landesregierung steht an der Seite der Mieterinnen und Mieter und sorgt zugleich mit mehr Freiheiten in anderen Gesetzen dafür, dass mehr Wohnraum entstehen kann. Nur eine Verbreiterung des Wohnangebots schützt Mieter nachhaltig und sorgt für bezahlbaren Wohnraum. Solange dieses Ziel noch nicht überall erreicht ist, brauchen wir die Mieterschutzverordnung“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Erst vor kurzem hatte die Landesregierung dargelegt, dass in Nordrhein-Westfalen über 160.000 Wohnungen genehmigt sind bzw. sich im Bau befinden. Ein Rekordwert gegenüber den letzten Jahren. Die Ministerin hatte zuletzt im Zuge der Auswirkungen von COVID-19 die Wohngeldstellen in den Kommunen dazu aufgefordert, Wohngeldanträge pragmatisch zu entscheiden und Mieterinnen und Mietern über mögliche finanzielle Engpässe hinweg zu helfen und so auch den Vermietenden zu helfen, Strom/Wasser/Gas weiter bezahlen zu können.
Die Landesregierung hatte über die Wirksamkeit der vier landesrechtlichen Einzelmietverordnungen ein Gutachten anfertigen lassen. Dieses liegt nun vor. Einleitend stellt Gutachter Professor Dr. Harald Simons (empirica ag) im Gutachten dar, dass die Bevölkerungsentwicklung abseits der Schwarmstädte Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster sowie deren Umland nur schwach wächst oder sogar schrumpft. Die Neuvertragsmieten sind in Nordrhein-Westfalen zwar gestiegen (im Vergleich zu 2004 um real plus 2,3 Prozent), liegen aber zwölf Prozent niedriger als der bundesdeutsche Mittelwert. „Insgesamt ergibt sich aus den vorliegenden Analysen, dass nur in zwölf Gemeinden eindeutig ein angespannter Mietwohnungsmarkt vorliegt“, erläutert Simons.
Für sieben weitere Städte ergibt sich laut Gutachten keine eindeutige Anspannung, aber aus einzelnen Indikatoren ergeben sich Anspannungstendenzen.
Scharrenbach weiter: „Der Entwurf für die neue Mieterschutzverordnung bezieht 18 Kommunen in Nordrhein-Westfalen ein. Die Landesregierung hat sich eingehend mit den Ergebnissen beschäftigt, und sechs von sieben Kommunen, bei denen die Indikatoren Anspannungstendenzen erkennen lassen, ebenfalls einbezogen.“
Auf der Grundlage umfangreicher Daten zu Entwicklung auf den Wohnungsmärkten hat der Gutachter die mietrechtlichen Verordnungen in Nordrhein-Westfalen bewertet.
Das Gutachten wird am Donnerstag, 2. April 2020, den Obleuten der Fraktionen des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen bei einer Videokonferenz vorgestellt. Danach werden die Verbände über die Ergebnisse unterrichtet, und die Anhörung über den Entwurf der neuen Mieterschutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird eingeleitet.
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