Ministerin Scharrenbach: Mit dem Denkmalförderprogramm 2023 unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen den Erhalt des historisch-kulturellen Erbes mit 18,3 Millionen Euro

17. April 2023
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Neben der Förderung von denkmalpflegerischen Einzelprojekten erhalten die Städte und Gemeinden rund 2,7 Millionen Euro pauschale Denkmalfördermittel. Voraussetzung für eine Gewährung von Pauschalmitteln aus dem Denkmalförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, dass die Kommune kommunale Haushaltsmittel in gleicher Höhe veranschlagt.

Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

„Das historisch-kulturelle Erbe unseres Landes Nordrhein-Westfalen gibt uns Geschichte und Geschichten und ist ein lebendiger Wissensschatz für alle Generationen. Mit dem Landesprogramm zur Erhaltung und Pflege unserer Denkmäler 2023 können 210 denkmalpflegerische Einzelprojekte in Höhe von rund 15,6 Millionen Euro unterstützt werden. Damit werden Investitionen von über 62 Millionen Euro, die durch Privateigentümerinnen und Privateigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine und Stiftungen getätigt werden, finanziell durch das Land Nordrhein-Westfalen begleitet“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Neben der Förderung von denkmalpflegerischen Einzelprojekten erhalten die Städte und Gemeinden rund 2,7 Millionen Euro pauschale Denkmalfördermittel. Voraussetzung für eine Gewährung von Pauschalmitteln aus dem Denkmalförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, dass die Kommune kommunale Haushaltsmittel in gleicher Höhe veranschlagt.

„Denkmalpflege und Denkmalschutz sind zentrale Bestandteile von Heimat. Es ist das kulturelle Erbe, es ist das Gedächtnis unseres Landes, das wir als heutige Generationen auch für die nachkommenden Generationen verfügbar zu halten haben, um aus der Vergangenheit für Gegenwart und Zukunft zu lernen. Nur mit den zahlreichen Privatpersonen, Vereinen, Kirchen, Kommunen und Initiativen ist es möglich, das historisch-kulturelle Erbe zu schützen, zu pflegen und zu erhalten.“ so Ministerin Ina Scharrenbach.

Beispielhafte Förderungen für denkmalpflegerische Einzelprojekte aus dem Landesprogramm Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2023:

  • Telgte (Kath. Kirche St. Cornelius und Cyprianus): 400.000 Euro für die Außensanierung des Langschiffes
  • Mülheim an der Ruhr (Tersteegenhaus/städtisch): 300.000 Euro für die Sicherung der bauzeitlichen Substanz
  • Schleiden (ehemalige Ordensburg Vogelsang): 260.580 Euro für die Restauration der „Bastion“ und der Stützmauer
  • Senden (Verein Schloss Senden e.V.): 240.000 Euro für die Sanierung des Herrenhauses (einschließlich Treppenturm)
  • Bonn (Stimson Memorial Chapel/städtisch): 230.000 Euro für die Instandsetzung
  • Wuppertal (Weyerbuschturm/städtisch): 210.000 Euro unter anderem für die statische Ertüchtigung und Sanierung der Natursteinfassade
  • Soest (Hellweg-Museum/städtisch): 204.958 Euro für die Dach- und Fassadensanierung
  • Paderborn (Abdinghofkirche): 201.976 Euro für verschiedene Sanierungsarbeiten
  • Borgholzhausen (Kirchengemeinde): 190.740 Euro für die Wiederherstellung des Dachtragwerkes und des Tragwerkes im Glockenturm
  • Mönchengladbach (Ev. Kirchengemeinde Rheydt): 205.000 Euro für die Sanierung der Hauptkirche und das Wiederaufsetzen der Nordturmspitze
  • Herzogenrath (Burg Rode/städtisch): 116.720 Euro für Sanierungsarbeiten
  • Krefeld (Stadtwaldhaus – Konzertmuschel/städtisch): 108.000 Euro für die Instandsetzung
  • Euskirchen (Festausschuss Euskirchener Karneval e.V.): 100.000 Euro für Sanierungsmaßnahmen am „Haus des Karnevals“
  • Schöppingen (Stiftung Künstlerdorf Schöppingen): 94.000 Euro für die Fassaden- und Dachsanierung am „Hof der Künste“
  • Gelsenkirchen (ehemalige Waschkaue der Zeche Graf Bismarck): 70.000 Euro für die Sanierung der Eckpfeiler
  • Pulheim (Brauweiler Mühlenverein e.V.): 50.000 Euro für die Restauration der Antriebs- und Mahltechnik der Brauweiler Fetten-Mühle
  • Jüchen (Nikolauskloster): 45.000 Euro für die Sanierung des Daches des Westflügels

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