Ministerin Scharrenbach: Mehrjähriges Wohnraumförderprogramm wird auf 10,5 Milliarden Euro bis 2027 aufgestockt – Nordrhein-Westfalen bleibt damit „place to bau“

3. Juli 2024
Bau Wohnraum Nachbarschaft Häuser Wohnen

Das mehrjährige Wohnraumförderprogramm wird um 1,5 Milliarden Eu-ro auf 10,5 Milliarden bis 2027 aufgestockt: Für das laufende Jahr 2024 wird das Förderkontingent von bisher 1,7 Milliarden Euro um eine Milli-arde Euro auf 2,7 Milliarden Euro erhöht.

Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Das mehrjährige Wohnraumförderprogramm wird um 1,5 Milliarden Euro auf 10,5 Milliarden bis 2027 aufgestockt: Für das laufende Jahr 2024 wird das Förderkontingent von bisher 1,7 Milliarden Euro um eine Milliarde Euro auf 2,7 Milliarden Euro erhöht. Die verbleibenden 500 Millionen Euro dienen zur Abdeckung der im Jahr 2023 gewährten Förderung. Mit 2,1 Milliarden Euro wurde eine halbe Milliarde Euro mehr gebunden als im Plan zur Verfügung stand. Für die Jahre 2025 bis 2027 stehen jeweils 1,9 Milliarden Euro zur Verfügung.

„Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder zu modernisieren, ist unsere Leidenschaft. Durch die Aufstockung der öffentlichen Wohnraumförderung bleibt Nordrhein-Westfalen ‚place to bau‘ für bezahlbares Wohnen. Mit der Erhöhung um eine Milliarde Euro auf 2,7 Milliarden Euro in 2024 tragen wir der erhöhten Fördernachfrage Rechnung: Statt Förder-Stau ein Förder-Wow. Mit der öffentlichen Wohnraumförderung haben wir derzeit den Stabilitätsanker, den die Bau- und Wohnungswirtschaft in unserem Land braucht. Die Landesregierung bleibt verlässlich und schafft Sicherheit. In herausfordernden Zeiten für die Wohnungswirtschaft und die Bauwirtschaft setzt Nordrhein-Westfalen damit ein richtiges Zeichen zum richtigen Zeitpunkt. Der Erfolg der öffentlichen Wohnraumförderung zeigt: Nordrhein-Westfalen bleibt auf dem richtigen Kurs“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Gesamtfördervolumen der öffentlichen Wohnraumförderung setzt sich aus Finanzmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes sowie Darlehensmitteln der landeseigenen Förderbank zusammen. Die Finanzmittel des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes dienen vor allem der Finanzierung von Tilgungsnachlässen gewährter Förderdarlehen. Die Aufstockung des mehrjährigen Förderprogramms erfolgt, indem die NRW.BANK ihren Anteil der Darlehensmittel erhöht. Die Finanzierung des Gesamtfördervolumens kann unter Berücksichtigung der jeweiligen Finanzierungsanteile, der Liquidität der landeseigenen Förderbank und unter Deckung von temporären Refinanzierungsbedarfen durch eine Fremdkapitalaufnahme durch die NRW.BANK gewährleistet werden.

Neben der Erhöhung des Gesamtvolumens auf 10,5 Milliarden Euro bis 2027 erfolgt ab 2025 eine Anpassung der Zinsverbilligung: Ab 2025 beträgt die anfängliche Verzinsung in allen Förderbereichen 1,0 Prozent sowie die maximale Dauer der Zinsverbilligung 30 Jahre. Für den Bereich des Neubaus von Wohnraum für Auszubildende und Studierende kann der maximale Verbilligungszeitraum weiterhin 40 Jahre betragen. Mit dieser Anpassung der Zinsverbilligungen finden die aktuellen Marktentwicklungen, insbesondere das Ende der Niedrigzinsphase, Berücksichtigung.

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