Ministerin Scharrenbach: Mehr Geld für Runde Tische gegen Gewalt an Frauen – Kooperationen vor Ort gehören zum unersetzbaren Inventar der Hilfeangebote
Die Landesregierung stockt in diesem Jahr die Fördersumme zur Unterstützung von örtlichen Runden Tischen gegen Gewalt an Frauen auf 12.500 Euro für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt auf.
Die Landesregierung stockt in diesem Jahr die Fördersumme zur Unterstützung von örtlichen Runden Tischen gegen Gewalt an Frauen auf 12.500 Euro für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt auf. Bisher lag die Fördersumme bei maximal 10.000 Euro.
„Die örtlichen Runden Tische gegen Gewalt an Frauen gehören zum unersetzbaren Inventar der Hilfeangebote in Nordrhein-Westfalen. Sie verbessern die Unterstützung vor Ort für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Um die Arbeit vor Ort auszubauen, werden wir in diesem Jahr die finanziellen Mittel erstmals auf 12.500 Euro für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt anheben“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.
Die örtlichen Runden Tische sind Vernetzungsgremien. Dort arbeiten Institutionen wie Polizei, Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser, kommunale Gleichstellungsbeauftragte, Jugendämter, Sozialämter, Familienberatungsstellen und viele weitere Akteure zusammen.
„Durch die Arbeit der Runden Tische können Frauen schneller zu den geeigneten Hilfeangeboten vermittelt werden. Daneben leisten sie wichtige Öffentlichkeitsarbeit, um auf die Problematik von Gewalt gegen Frauen aufmerksam und die Hilfeangebote bekannter zu machen“, so Scharrenbach weiter.
Im letzten Jahr konnten mit rund 224.000 Euro bei 31 örtlichen Runden Tischen insgesamt 187 Projekte gefördert werden. Durch Fachtage und Workshops werden beispielsweise die Fachkenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unterschiedlichen Organisationen zu speziellen Themen wie Gewaltformen und Hilfeansätzen verbessert. Seit 2017 werden auch Kurse der Runden Tische zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Frauen und Mädchen gefördert.
Die Fördergrundsätze und Antragsformulare sind auf der Homepage des Ministeriums unter folgendem Link veröffentlicht: www.mhkbg.nrw
Hintergrund – Maßnahmen der Landesregierung zur Unterstützung der Hilfseinrichtungen:
- Das Land Nordrhein-Westfalen fördert 60 allgemeine Frauenberatungsstellen (inkl. der zwei neu aufgenommenen Frauenberatungsstellen im Kreis Mettmann und im Kreis Soest), 52 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Frauen, acht spezialisierte Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel und zwei Fachberatungen gegen Zwangsheirat.
- Anhebung der Personalkostenzuschüsse für Frauenberatungsstellen um 2,5 Prozent (letzte Erhöhung 2015) zum 1. Januar 2018.
- Förderzeitraum 2019 bis 2022: Erstmalig erhalten die Frauenberatungsstellen eine kontinuierliche Anhebung der Förderpauschalen für die Personalausgaben in Höhe von 1,5 Prozent jährlich.
- Seit dem 1. Januar 2019: Erstmalige Erhöhung der Sachkostenpauschale seit der Einführung im Jahr 2011 von 6.000 Euro auf 7.500 Euro pro Einrichtung. Die Sachkostenpauschale ist für qualitätssichernde Maßnahmen wie Fortbildung und Supervision, Ausgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeit oder für die Arbeit mit besonderen Zielgruppen einsetzbar.
- Die seit dem 1. Januar 2019 geltende Änderung der Förderrichtlinien sieht für die allgemeinen Frauenberatungsstellen vor, dass der Hilfe und Unterstützung für Opfer von Gewalt in jedem Fall ein Vorrang – im Vergleich zu den sonstigen Themenfeldern einer allgemeinen Frauenberatungsstelle – einzuräumen ist. Darüber hinaus wird mit den neuen Regelungen dem Gedanken Rechnung getragen, dass eine wirksame und nachhaltige Unterstützung gewaltbetroffener Frauen nur in enger Zusammenarbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfeeinrichtungen erreicht werden kann. Die Kooperation soll dazu beitragen, durch ein abgestimmtes Vorgehen den Frauen den Übergang vom Frauenhaus in die allgemeinen Frauenberatungsstellen zu erleichtern. Die Implementierung und Nutzung qualifizierter Anschlusshilfen können zu einer Verkürzung der durchschnittlichen Verweildauer der von Gewalt betroffenen Frauen beitragen und auf diese Weise die Akutschutzfunktion der Frauenhäuser verbessern.
- Erhöhung der Förderung der Fachkraftstellen für die spezialisierten Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel um insgesamt 4,5 Stellen ab dem Jahr 2019 und Erhöhung der Zuschüsse zur Schaffung geschützter Wohnsituationen für von Menschenhandel betroffene Frauen und Mädchen (Unterbringungsmittel) von bisher insgesamt 245.400 Euro auf insgesamt 645.400 Euro ab dem Jahr 2019.
- Mit dem Landeshaushalt 2020 erfolgt eine Verstetigung der bisher eingeleiteten Maßnahmen zur Stärkung der Träger von Frauenberatungsstellen und Fachberatungsstellen zum Schutz vor Zwangsheirat auf hohem Niveau.
- Die weitere Entwicklung im Jahr 2020 hängt im Besonderen von der landesseitigen Analyse über die Bedarfsgerechtigkeit der Frauenhilfeinfrastruktur ab, deren Ergebnisse im Jahr 2020 erwartet werden.
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