Ministerin Scharrenbach: Maßnahmenpaket der Landesregierung verbessert finanzielle Rahmenbedingungen von Städten, Gemeinden und Kreisen
Die Landesregierung wird mit einem umfassenden Maßnahmenpaket die finanziellen Rahmenbedingungen von Städten, Gemeinden und Kreisen in Nordrhein-Westfalen umfassend verbessern. Das Geld für die Kommunen soll im Gemeindefinanzierungsgesetz um 829,6 Millionen Euro auf 11,47 Milliarden Euro erhöht werden. Die darin enthaltenen pauschalen Investitionsmittel steigen um 135,4 Millionen Euro auf 1,7 Milliarden Euro.
Die Landesregierung wird mit einem umfassenden Maßnahmenpaket die finanziellen Rahmenbedingungen von Städten, Gemeinden und Kreisen in Nordrhein-Westfalen umfassend verbessern. Das Geld für die Kommunen soll im Gemeindefinanzierungsgesetz um 829,6 Millionen Euro auf 11,47 Milliarden Euro erhöht werden. Die darin enthaltenen pauschalen Investitionsmittel steigen um 135,4 Millionen Euro auf 1,7 Milliarden Euro.
„Die Landesregierung versteht sich als Partner der kommunalen Familie. Unser Maßnahmenpaket ist ein wichtiger erster Schritt, diesen Anspruch umzusetzen. Wir werden den Handlungsspielraum der Kommunen auf Dauer wieder erweitern und die Zukunftsfähigkeit der Städte, Gemeinden und Kreise sichern“, sagte Ministerin Ina Scharrenbach.
Die verteilbare Finanzmasse wird im Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 auf 11,47 Milliarden Euro ansteigen. Das ist ein Plus von 7,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zudem werden die Schul- und Bildungspauschale sowie die Sportpauschale erstmals seit 2009 in einem ersten Schritt um 13 Millionen Euro erhöht. Insbesondere kleinere kreisangehörige Gemeinden werden durch die Erhöhung der Sportpauschalen profitieren.
„Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben bundesweit die mit Abstand höchsten Grund- und Gewerbesteuer-Hebesätze. Mit der Einführung einer faktischen Grund- und Gewerbesteuerbremse durch das Einfrieren der fiktiven Hebesätze im Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 wird die finanzielle Anreizwirkung zu kommunalen Steuererhöhungen direkt gemindert. Darüber hinaus hat die Vorgängerregierung der kommunalen Familie zur weiteren Finanzierung des Stärkungspaktes über einen sogenannten Vorweg-Abzug in der Gemeindefinanzierung direkt Gelder entzogen. Mit der Gemeindefinanzierung 2018 legt die neue Landesregierung erstmals einen Abbau dieses Vorweg-Abzuges um 31 Millionen Euro vor. Ein weiterer Abbau folgt: In 2019 um 61 Millionen Euro und 2020 um 91 Millionen Euro. Der darüber hinaus erhobene ´Kommunal-Soli´ von 91 Millionen Euro wird ab dem Jahr 2018 vollständig abgeschafft. Die Gelder bleiben da, wo sie hingehören: In unseren Städten und Gemeinden. Dadurch wird keine Kommune, die landesseitig Finanzmittel aus dem Stärkungspakt erhält schlechter gestellt“, so die Ministerin.
Die Landesregierung plant zudem, die pauschalierten Zweckzuweisungen in Höhe von derzeit 1,7 Milliarden Euro im Gemeindefinanzierung 2018 für gegenseitig deckungsfähig zu erklären. Dies soll befristet bis zum 31. Dezember 2020 geschehen.
„Wir wollen wieder Freiheit für die kommunale Selbstverwaltung. Das Grundgesetz gewährt den Gemeinden das Recht, die örtlichen Angelegenheiten selbstverantwortlich und mit Gestaltungsspielraum zu erledigen. Es ist noch eine Menge zu tun, um die Altlasten der Vorgängerregierung in Bezug auf die Belastung der Kommunen zu beseitigen. Mit den vorgelegten Maßnahmen ist der Anfang für eine bessere Zukunft der Kommunen gemacht“, sagte Ministerin Scharrenbach.
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