Ministerin Scharrenbach: Landesweite Kontrollaktion gegen Miet-Missstände – Aufpassen, aufklären, aufräumen
Auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung fand eine landesweite Kontrollaktion in Wohnungsbeständen mehrerer Unternehmen statt, um wohnungswirtschaftliche Missstände aufzudecken und dagegen vorzugehen.
Auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung fand am Dienstag, 6. Juni 2023, eine landesweite Kontrollaktion in Wohnungsbeständen mehrerer Unternehmen statt, um wohnungswirtschaftliche Missstände aufzudecken und dagegen vorzugehen. In den Städten Bergneustadt, Castrop-Rauxel, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Herford, Herne, Kamen, Lemgo, Radevormwald und Werl haben die örtlichen Behörden gezielt problematische Wohnungsbestände ins Visier genommen. Im Einsatz waren unter anderem die Bauaufsicht, das Ordnungsamt, die Wohnungsaufsicht, das Umweltamt und die Feuerwehr. Die Aktion wurde vom Ministerium initiiert und koordiniert.
„Unsere Mission gegen Miet-Missstände: Aufpassen, aufklären, aufräumen. Mit der landesweiten Kontrollaktion schauen wir hin und handeln gemeinsam mit den Kommunen. Damit stärken wir den Mieterinnen und Mieter den Rücken und machen deutlich, dass der Staat die Verwahrlosung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen nicht hinnimmt. Mit der Landesbauordnung und dem Wohnraumstärkungsgesetz haben wir den Kommunen starke Werkzeuge an die Hand gegeben, um die Missstände in den Griff zu bekommen. Mit der landesweiten Kontrollaktion unterstützen wir die Kommunen, diese auch wirksam einzusetzen“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, die sich bei den Kontrollen in Dortmund und Castrop-Rauxel persönlich ein Bild von der Situation vor Ort machte.
Bei der landesweiten Aktion wurden gezielt bekannte problematische Gebäude kontrolliert. Die örtlichen Behörden werden jetzt zusammen mit dem Ministerium die Aktion auswerten. Konkrete Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet. Die kontrollierten Wohnungsbestände wurden in der Vergangenheit immer wieder durch Missstände auffällig. Dazu zählten defekte Aufzüge und sanitäre Anlagen, Strom- und Heizungsanlagen, kaputte Wohnungstüren und Fenster sowie die Vermüllung der Außenanlagen. Dazu kamen auch unternehmensseitige Zahlungsrückstände für Wasser-, Abwasser-, Strom- und/oder Wärmeleistungen und Schimmelbefall in vielen Wohnungen.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat 2018 mit den betroffenen Kommunen einen regelmäßigen Austausch initiiert, um gemeinsam gegen Missstände vorzugehen. Bei den Treffen mit den Belegenheitskommunen werden aktuelle Sachstände und Entwicklungen ausgetauscht und das weitere Vorgehen besprochen. Das Ministerium unterstützt die Kommunen zudem dabei, die Instrumente des Wohnraumstärkungsgesetzes und der Landesbauordnung wirksam einzusetzen.
Die Kommunen haben beispielsweise die Möglichkeit, Instandsetzungsanordnungen gegen negativ auffallende Wohnungsunternehmen zu erlassen. Diese Anordnungen können unter anderem auch mit Zwangsgeldern verbunden werden. Wird das Unternehmen nicht tätig, dann kann die Kommune auch die Durchführung von Ersatzvornahmen anordnen und anstelle des Wohnungsunternehmens handeln. Sollte Wohnraum nicht mehr bewohnbar sein, dann kann die Kommune die Unbewohnbarkeit erklären und sich im Wege der Ersatzvornahme, um eine Ersatzunterbringung der Mieterinnen und Mieter kümmern, wenn der Vermieter seine Pflicht nicht wahrnimmt. Die entstehenden Kosten können dann dem Wohnungsunternehmen in Rechnung gestellt werden. Zusätzlich können Bußgelder verhängt werden.
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