Ministerin Scharrenbach: Landesregierung unterstützt auch in 2022 Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erhaltung und der Pflege von Denkmälern

2. Juli 2021
Das Bild zeigt das Kaiser Wilhelm Denkmal an der Porta Westfalica.

Gemeinsam das historisch-kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens bewahren: Das ist die Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege.

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Gemeinsam das historisch-kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens bewahren: Das ist die Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege. Die zahlreichen Denkmäler in unserem Land stehen für die Entwicklung unserer Landesteile und Regionen und legen hierüber Zeugnis ab. Die heutige Generation steht in der Verantwortung, Tradition und Moderne miteinander zu verbinden. Ohne die zahlreichen Privatpersonen, Vereine und Initiativen ist es nicht möglich, die fast 90.000 Bau- und Bodendenkmäler zu schützen, zu pflegen und zu erhalten.
 
Mit der Förderung nach den „Förderrichtlinien Denkmalpflege“ unterstreicht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ihren Willen, die historisch-kulturellen Wurzeln unseres Landes zu bewahren und die Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer in ihrem vorbildlichen Engagement zu unterstützen. Deswegen wurden seit 2017 die Finanzmittel immer wieder deutlich erhöht, zuletzt um weitere 12 Millionen Euro auf sodann 21,3 Millionen Euro für 2021.
 
„Denkmalpflege und Denkmalschutz sind zentrale Bestandteile von Heimat. Es ist das kulturelle Erbe, es ist das Gedächtnis unseres Landes, das wir als heutige Generation auch für die nachkommenden Generationen verfügbar zu halten haben, um aus der Vergangenheit für Gegenwart und Zukunft zu lernen. Gerade in schwierigen Zeiten geben Denkmäler uns Halt und sind Orte der Identität und der Identifikation – für Jung und Alt“, so Ministerin Ina Scharrenbach.
 
Förderanträge können bis zum 1. Oktober 2021 bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.
 
Die Förderung erfolgt entsprechend der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Förderrichtlinien Denkmalpflege).
 
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