Ministerin Scharrenbach: Landesregierung stärkt Frauenhäuser - Anzahl von Schutzplätzen in landesseitig geförderten Frauenhäusern von 571 auf 609 erhöht

31. Oktober 2019
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Das Frauenhaus Herten und das autonome Frauenhaus Bielefeld werden ab 1. November 2019 in das Förderprogramm Frauenhäuser des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen.

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

„Gewalt gegen Mädchen und Frauen stellt in Nordrhein-Westfalen nach wie vor eine zentrale Herausforderung dar. Deshalb investiert die Landesregierung viel Geld in den weiteren Auf- und Ausbau der Frauenhäuser im Sinne der ersten Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen. Erstmals seit Jahren werden mit dem Frauenhaus in Herten (Träger: Diakonie im Kirchenkreis Recklinghausen) und dem Frauenhaus in Bielefeld (Träger: Frauen helfen Frauen e.V.) wieder zwei Frauenhäuser in die Landesförderung aufgenommen. Damit fördert das Land Nordrhein-Westfalen künftig statt 62 Frauenhäusern 64,“ so die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.
 
Ministerin Ina Scharrenbach weiter: „Darüber hinaus haben wir zugesagt: Bis 2022 wollen wir die Anzahl von Schutzplätzen für Frauen in Frauenhäusern um mindestens 50 erhöhen. 38 neue Schutzplätze für Frauen haben wir schon geschafft! Die Landesregierung hat das Ziel, für das Netz der landesseitig geförderten Frauenhäuser für die Zukunft eine solide und tragfähige Finanzierung sicherzustellen. Vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Landeshaushalt 2020 haben wir die Finanzmittel für die Frauenhäuser seit 2017 um 1,3 Millionen Euro – oder: um rund 14 Prozent - erhöht. Die Frauenhäuser sind eine der tragenden Säulen des Opferschutzes, die Mitarbeitenden leisten vor Ort eine herausragende Arbeit für von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen. Sie können sich der Unterstützung der Landesregierung gewiss sein.“
 
Das Frauenhaus Herten und das autonome Frauenhaus Bielefeld werden ab 1. November 2019 in das Förderprogramm Frauenhäuser des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Die neu aufgenommenen Frauenhäuser erhalten einen Personalkostenzuschuss für vier Personalstellen. Die Jahrespauschale beträgt derzeit 129.090 Euro pro Frauenhaus. Zudem erhalten beide Einrichtungen jeweils einen Sachausgabenzuschuss in Höhe von 7.500 Euro pro Jahr. Das Frauenhaus Bielefeld bekommt darüber hinaus eine Platzpauschale für drei Frauenplätze in Höhe von insgesamt 21.000 Euro jährlich, da sie drei Plätze mehr als die Mindestplatzzahl vorhalten.
 
Hintergrund – Maßnahmen der Landesregierung zur Zukunftsfähigkeit von Frauenhäusern seit 2017

  • Die Personalkostenpauschalen, die das Land zahlt, wurden ab dem 1. September 2017 durch die Landesregierung um rund 2,5 Prozent erhöht. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von rund 200.000 Euro. Zusätzlich wurden ab dem 1. Januar 2018 die Förderung der Sachausgaben geöffnet. Die Förderung der Sachausgaben war bis zu diesem Zeitpunkt auf bestimmte Ausgabenzwecke beschränkt. Durch die Änderung können die Frauenhäuser den pauschalierten Zuschuss des Landes flexibler und bedarfsgerechter einsetzen.
 
  • Ministerin Ina Scharrenbach hat am 20. August 2018 über die Öffnung der öffentlichen Wohnraumförderung im Rahmen des experimentellen Wohnungsbaus auch für die Förderung von Frauenhäusern bekanntgegeben. Noch im Jahr 2018 wurden Fördermittel über insgesamt rund 3,3 Millionen Euro für zwei Ersatzneubauten je eines Frauenhauses in Bochum und in Köln bewilligt.
 
  • Der Landeshaushalt 2018 für die Förderung von Frauenhäusern hat einen Mittelzuwachs in Höhe von 500.000 Euro auf 9,97 Millionen Euro. Damit wurde zusätzlich zur Personal- und Sachkostenförderung eine Platzpauschale eingeführt, die für jeden Frauenplatz gewährt wird, der über der Mindestplatzzahl von acht Plätzen pro Frauenhaus liegt.
 
  • Am 15. Oktober 2018 unterzeichnete Ministerin Ina Scharrenbach gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser NRW e. V. eine Zielvereinbarung über die Zukunftssicherung der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen.
 
  • In der Vereinbarung ist festgehalten, dass bis 2022 die 571 Plätze für Frauen in den landesseitig geförderten Einrichtungen um mindestens 50 Plätze erhöht werden sollen. Im ersten Jahr nach Abschluss der Zielvereinbarung konnten bereits 19 zusätzliche Plätze für Frauen in den landesgeförderten Frauenhäusern geschaffen werden. Auch die neu geschaffenen Plätze profitieren von der 2018 eingeführten Platzpauschale.
 
  • Mit dem Landeshaushalt 2019 ist eine weitere Erhöhung der Finanzmittel um 400.000 Euro auf 10,37 Millionen Euro zur Zukunftssicherung der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen vollzogen worden. 2019 hat die Landesförderung für den Schutz und die Hilfe von Gewalt betroffener Frauen in Frauenhäusern erstmals die 10 Millionen Euro-Grenze überschritten. Damit wurde die Neuaufnahme zweier bestehender Frauenhäuser in die Landesförderung möglich.
 
  • Nordrhein-Westfalen fördert mit den Neuaufnahmen nunmehr 64 Frauenhäuser. Die Versorgung ist flächendeckend, d.h. in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen gibt es mindestens eine landesgeförderte Einrichtung.
 
  • Die Finanzierung der Frauenhäuser setzt sich zusammen aus Landesmitteln, kommunalen Zuschüssen, Eigenmitteln der Träger sowie einer Einzelfallfinanzierung im Rahmen von Sozialleistungen.
 
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