Ministerin Scharrenbach: Landesregierung Nordrhein-Westfalen schlägt die „Müngstener Brücke“ in Solingen als nächstes UNESCO-Welterbe vor

24. August 2021
Müngstener Brücke / Bergische Drei

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, den Antrag der Stadt Solingen „Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts. Die Müngstener Brücke als Bestandteil einer transnationalen und seriellen Welterbe-Nominierung“ als nordrhein-westfälischen Vorschlag zur Fortschreibung der deutschen Tentativliste für zukünftige UNESCO- Welterbestätten bei der Kultusministerkonferenz einzureichen.

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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, den Antrag der Stadt Solingen „Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts. Die Müngstener Brücke als Bestandteil einer transnationalen und seriellen Welterbe-Nominierung“ als nordrhein-westfälischen Vorschlag zur Fortschreibung der deutschen Tentativliste für zukünftige UNESCO- Welterbestätten bei der Kultusministerkonferenz einzureichen.
 
Die Stadt Solingen hat sich mit der „Müngstener Brücke“ für die Aufnahme in die deutsche Tentativliste zur Nominierung als UNESCO-Weltkulturerbe im Rahmen eines transnationalen und seriellen Antrages mit fünf weiteren Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts in Italien, Frankreich und Portugal, bei der Landesregierung Nordrhein-Westfalen beworben.
 
„Als höchste stählerne Eisenbahnbrücke Deutschlands verbindet sie seit 1897 bis heute die Städte Solingen und Remscheid über das Tal der Wupper miteinander. Der charakteristische Fachwerkbogen in seiner parabolischen Krümmung wurde ehemals von dem Ingenieur der Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg (MAN), Anton von Rieppel, entworfen. Mit dem Vorschlag „Müngstener Brücke“ folgt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit ihrer Entscheidung dem Votum einer extra eingerichteten Jury . In der internationalen Zusammenarbeit mit Italien, Frankreich und Portugal liegt zugleich eine große Chance, eine Anerkennung als transnationales und serielles UNESCO-Welterbe zu erlangen“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
 
„Die Entscheidung des Ministeriums erfüllt mich mit Freude und Stolz. Sie zeigt, dass wir mit unserer Bewerbung in internationaler Gemeinschaft den richtigen Weg eingeschlagen und überzeugt haben. Ausruhen werden wir uns auf diesem Erfolg aber nicht: Mit Hochdruck geht es nun weiter mit den nächsten Arbeitsschritten. Und mit Spannung erwarten wir das Votum auf Bundesebene, das 2023 folgen soll“, sagt Tim Kurzbach, Oberbürgermeister der Stadt Solingen.
 
Hintergrund:
 

  • Bei der deutschen Tentativliste handelt es sich um die zwischen den sechzehn Bundesländern abgestimmte Liste der Objekte, die der UNESCO von der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahren als zukünftige Welterbestätten vorgeschlagen werden sollen. Die bisherige Liste wird voraussichtlich 2024 abgearbeitet sein, so dass eine Fortschreibung für die Zeit danach erforderlich ist.
 
  • Der Antrag wird nunmehr durch das Land Nordrhein-Westfalen fristgerecht der Kultusministerkonferenz (KMK) vorgelegt. Anschließend wird dieser und die Anträge aus den anderen Bundesländern durch eine unabhängige Fachjury auf Bundesebene bewertet werden. Auf dieser Basis wird die Kultusministerkonferenz einen Beschluss fassen. Nach dem aktuellen Zeitplan ist die Einreichung des ersten Antrags der neuen Tentativliste beim Welterbezentrum der UNESCO dann für 2025 vorgesehen.

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