Ministerin Scharrenbach: Kommunalschutz-Paket der Landesregierung nimmt weiter Form an

17. Juni 2020
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Das Landeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der corona-bedingten Schäden in den Kommunalhaushalten beschlossen. In der kommenden Woche wird der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz in erster Lesung beraten.

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Das Landeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der corona-bedingten Schäden in den Kommunalhaushalten beschlossen. In der kommenden Woche wird der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz in erster Lesung beraten.
 
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: „Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen setzt mit dem Gesetzentwurf ein weiteres Ausrufezeichen für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Gesetzentwurf soll die Handlungsfähigkeit der Kommunen und damit die grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltung abgesichert werden. Darüber hinaus erhalten die 64 Stärkungspakt-Kommunen noch in diesem Jahr 342 Millionen Euro zusätzliches Geld.“
 
Der Gesetzentwurf wird damit in die parlamentarischen Beratungen beim nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht. Die weitere Beratung liegt nun auf der Ebene des Parlaments.
 
Hintergrund:
 
Beschluss des Landeskabinetts über einen Acht-Punkte-Plan zum Schutz der nordrhein-westfälischen Kommunen vor den COVID-19-Auswirkungen am 31. März 2020:

  1. Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen Haushalten
  2. „Sonderhilfengesetz Stärkungspakt“ zur Unterstützung der am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen
  3. Änderung des Krediterlasses des Landes Nordrhein-Westfalen
  4. Sicherstellung der Versorgung der Kommunen mit Liquidität über die landeseigene Förderbank NRW.BANK
  5. Zugang zu Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen für bisher vom Bundes-Rettungsschirm nicht erfasste öffentliche Verkehrsinfrastrukturgesellschaften, Krankenhäuser u.a.
  6. Weitere Erleichterungen in den kommunalen Vergabegrundsätzen, damit Investitionsmittel zügiger in die Märkte zur Absicherung von Wirtschaft und Beschäftigung gegeben werden können
  7. Eintreten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für vergaberechtliche Erleichterungen oberhalb der EU-Oberschwellen
  8. Festlegung, dass auch corona-bedingte Finanzschäden der Kommunen einen anteiligen Ausgleich aus dem NRW-Rettungsschirm erhalten können. 
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