Ministerin Scharrenbach: Hilfe für die Helfenden: Landesregierung möchte den Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen weitere 1,5 Millionen Euro zukommen lassen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen beabsichtigt die landesgeförderten Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen mit zusätzlichen 1,5 Millionen Euro aus dem NRW-Rettungsschirm zu unterstützen. Die Kabinettvorlage dazu wurde am 1. Juni 2021 vom Landeskabinett beschlossen. Der Betrag wird vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landtages den Unterstützungsangeboten für Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen beabsichtigt die landesgeförderten Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen mit zusätzlichen 1,5 Millionen Euro aus dem NRW-Rettungsschirm zu unterstützen. Die Kabinettvorlage dazu wurde am 1. Juni 2021 vom Landeskabinett beschlossen. Der Betrag wird vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landtages den Unterstützungsangeboten für Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
„Hilfe für die Helfenden: Mit weiteren 1,5 Millionen Euro wollen wir Hilfe für die Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen leisten. Damit sollen sie unbeschadet aus der Krise kommen und auch danach auf festen Füßen stehen. Die Arbeit der Unterstützungseinrichtungen ist unverzichtbar. Denn betroffene Frauen und Mädchen in unserem Land sollen sich jetzt und jederzeit darauf verlassen können, dass sie Hilfe und Schutz bekommen, wenn sie dies benötigen“, erklärt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bereits zuvor, im April und im September 2020, wurden zur Sicherung der Unterstützungsangebote gegen Gewalt an Frauen 2,5 Millionen Euro über den Corona-Rettungsschirm bereitgestellt. Im Januar 2021 folgten weitere 1,6 Millionen Euro. Sofern der Landtag dem Vorschlag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen folgt, können jetzt zusätzliche 1,5 Millionen Euro für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2021 hinzukommen. Wie bereits zuvor sind die Mittel für Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt und spezialisierte Beratungsstellen für die Opfer von Menschenhandel vorgesehen: Sie können flexibel und bedarfsgerecht zur Deckung von zusätzlichen Ausgaben zur Sicherung des Infektionsschutzes, Finanzierung von Testmaterial, Anschaffung technischer Ausstattung und Kompensation von Einnahmeausfällen kleiner, gemeinnütziger Trägervereine genutzt werden.
Hintergrund:
- Informationen zu den verschiedenen Frauenunterstützungsangeboten gegen Gewalt an Frauen finden Sie auf der Seite des Ministeriums unter: https://www.mhkbg.nrw/themen/gleichstellung/schutz-unterstuetzung/unterstuetzung-fuer-frauen/angebote-zur-unterstuetzung
- Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht freier Frauenhausplätze in Nordrhein-Westfalen: https://www.frauen-info-netz.de/
- Die Landesregierung unterstützt Frauenhäuser umfassend – und dies nicht nur in der Krise: Im Sommer 2017 standen landesweit 571 Plätze für gewaltbetroffene Frauen in den landesgeförderten Einrichtungen zur Verfügung. Durch verschiedene Maßnahmen konnte diese Anzahl auf (Stand: heute) 622 Plätze (+51 Plätze) in 64 landesgeförderten Frauenhäusern gesteigert werden. Die Landesregierung hat darüber hinaus für den Ersatzneubau von Frauenhäusern 5,2 Millionen Euro aus der öffentlichen Wohnraumförderung bewilligt: Damit werden Ersatzneubauten in Bochum, Köln und Troisdorf unterstützt. Durch diese Ersatzneubauten steigt die Anzahl an Schutzplätzen für Frauen um weitere 11 auf dann 633 Schutzplätze. Die Ersatzneubauten in Köln und Troisdorf sind in den nächsten Monaten bezugsfertig. Hinzu kommen Schutzplätze in den nicht landesgeförderten Einrichtungen. Neben den Schutzplätzen für Frauen werden Schutzplätze für Kinder in einer vergleichbaren Größenordnung vorgehalten.
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