Ministerin Scharrenbach: Härtefallhilfen für Öl, Pellets und Flüssiggas – Rund 27.000 Anträge gestellt – Antragsverfahren läuft noch bis zum 20. Oktober 2023
Das Antragsverfahren für Härtefallhilfen an Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger steht noch bis zum 20. Oktober 2023 zur Verfügung.
Das Antragsverfahren für Härtefallhilfen an Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger steht noch bis zum 20. Oktober 2023 zur Verfügung. Die Antragsstellung erfolgt online über: www.heizkostenhilfe.nrw. Auf der Internetseite können Antragstellende vorab ausrechnen lassen, ob sie für die Bundes-Härtefallhilfe in Betracht kommen. Für die Antragstellung für Privatpersonen wird die BundID oder ein ELSTER-Zugang benötigt, Unternehmen benötigen das ELSTER-Unternehmenskonto.
Nach zahlreichen Eingaben hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die vergangenen Wochen genutzt, um zusätzlich eine papierbasierte Antragsstellung für selbstnutzende Immobilieneigentümer und Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben, zu ermöglichen: Das Servicetelefon des Landes nimmt unter der Telefonnummer 0211 8618 4040 vom 6. September 2023 bis 10. Oktober 2023 Anfragen entgegen und übersendet im Einzelfall nach der Beratung einen individualisierten Papierantrag an die jeweiligen Betroffenen. Anrufer werden gebeten zur individuellen Prüfung eines Erstattungsanspruchs ihre Rechnungsdaten parat zu haben.
Ina Scharrenbach Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Antragsberechtigte Haushalte, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen, können in Nordrhein-Westfalen noch bis zum 20. Oktober 2023 Härtefallhilfen beantragen. Diese Frist gilt auch für die, die die Härtefallhilfe auf Papier beantragen. Derzeit sind rund 27.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro über das Antragsverfahren erfolgreich eingegangen. 70 Prozent aller Anträge sind bewilligt und ausgezahlt.“
Antragsberichtigt sind selbstnutzende Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oder Mieterinnen und Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben (Direktantragstellende) sowie Vermieterinnen und Vermieter einschließlich Wohnungseigentumsgemeinschaften (Zentralantragstellende). Um einen Antrag stellen zu können, muss die Erstattungssumme mindestens 100 Euro betragen. Unter nicht leitungsgebundenen Energieträgern werden Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks verstanden.
Von den bisher ausgezahlten und bewilligten Anträgen entfallen auf:
Heizöl |
73,6% |
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Holzpellets |
21,9% |
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Flüssiggas |
3,2% |
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Scheitholz |
0,7% |
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Kohle / Koks |
0,3% |
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Holzbriketts |
0,3% |
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Holzhackschnitzel |
0,0% |
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Hintergrund:
- Bei der Härtefallhilfe des Bundes werden Beschaffungen berücksichtigt, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erfolgten. Ausnahmsweise kann auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern die oder der Antragstellende anhand geeigneter Unterlagen nachweist, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte.
- Empfänger staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung, Bürgergeld und andere) sind nicht antragsberechtigt. Eine Anrechnung auf bereits gezahlte Heizkostenzuschüsse aus anderen Entlastungsmaßnahmen erfolgt indes nicht.
- Die Härtefallhilfe des Bundes kostet im Verwaltungsverfahren das Land Nordrhein-Westfalen derzeit rund 10 Millionen Euro. Die zusätzlichen Verwaltungsausgaben werden bundesseitig erstattet.
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