Ministerin Scharrenbach: Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 beschlossen Landesregierung sichert kommunale Finanzen
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat das Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 (GFG 2021) beschlossen.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 16. Dezember 2020 das Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 (GFG 2021) beschlossen.
Ministerin Ina Scharrenbach: „Viele Entscheidungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen tragen dazu bei, die Kommunen im Jahr 2020 von Corona-bedingten Einnahmeausfälle und Mehrausgaben zu entlasten. Nun sichert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die kommunalen Finanzen 2021: Um die Kommunen des Landes neben krisenbedingten Mehrausgaben und Ausfällen bei eigenen originären Einnahmen vor Einbußen im kommunalen Finanzausgleich zu bewahren, wird die verteilbare Finanzausgleichsmasse auf 13,573 Milliarden Euro festgesetzt. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird die Gemeindefinanzierung über das GFG mit 943 Millionen Euro aus Kreditmitteln stützen. Unverändert gilt: Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Entscheidungen. Mit allen kommunalfreundlichen Entscheidungen in diesem Jahr und für das kommende Jahr gehen wir mit Mut in die Zukunft: Für die Bürgerinnen und Bürger und unsere Kommunen in Nordrhein-Westfalen.“
Nach der Verabschiedung des GFG 2021 durch den Landtag veröffentlicht die Landesregierung heute eine aktualisierte Modellrechnung.
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