Ministerin Scharrenbach: „Dorferneuerung 2020“ – Fördersätze für finanzschwache Städte und Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner werden angehoben

26. September 2019
phb Dorf, Lennepromenade, Stadt Altena

Nur noch wenige Tage, dann endet die Frist zur Einreichung von Anträgen für die „Dorferneuerung 2020“.

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Nur noch wenige Tage, dann endet am 30. September 2019 die Frist zur Einreichung von Anträgen für die „Dorferneuerung 2020“. Jetzt gibt es ein positives Signal der Landesregierung für Orte mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die als finanzschwach gelten: Durch einen Beschluss des Planungsausschusses für Agrar- und Küstenschutz auf der Bundesebene kann der Fördersatz für finanzschwache Städte und Gemeinden ab dem kommenden Jahr von 65 % um 20 Prozentpunkte auf 85 % erhöht werden.
 
Die erhöhten Fördersätze für finanzschwache Kommunen gelten für Maßnahmen der „Dorferneuerung“ und für „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ wie zum Beispiel für Dorf- oder Nachbarschaftsläden.
 
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Für die Landesregierung gilt mit Blick auf unsere Dörfer der Dreiklang: Bewahren, stärken, gestalten. Zukunftsfähige Dörfer sind für Nordrhein-Westfalen so wichtig, wie Bienen für das Ökosystem. Die ländlichen Räume in Nordrhein-Westfalen mit ihren zahlreichen Dörfern und dörflich geprägten Kommunen sind Heimat, Lebens- und Wirtschaftsräume für nahezu die Hälfte der Einwohner unseres Landes Nordrhein-Westfalen. Mit der Erhöhung der Fördersätze für finanzschwache Kommunen ab dem kommenden Jahr wollen Bund und Land ein gezieltes Signal für die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen setzen.“
 
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