Ministerin Scharrenbach: Bundesratsinitiative für mehr Akzeptanz von Windenergieanlagen
Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat eine Bundesratsinitiative beschlossen, um die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Nutzung von Windenergieanlagen zu erhalten.
Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat eine Bundesratsinitiative beschlossen, um die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Nutzung von Windenergieanlagen zu erhalten.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, hat den Antrag für die Ländervertretung vorgestellt: „Der massive Ausbau von Windenergie in einigen Regionen des Landes stößt auf zunehmende Vorbehalte in der Bevölkerung. Ziel der nun beschlossenen Bundesratsinitiative ist es, das Baugesetzbuch in zwei Punkten zu verändern, so dass die Länder mehr Gestaltungsmöglichkeiten erhalten“, erläutert Scharrenbach.
Gegenstand der nordrhein-westfälischen Initiative ist zum einen die sogenannte „Länderöffnungsklausel“, die es bis zum 31. Dezember 2015 gab, wieder aufleben zu lassen und zum zweiten eine Stärkung der planerischen Steuerung zu erreichen.
Die Landesregierung bekommt durch die vorgeschlagene Änderung die Möglichkeit, die vorrangige baurechtliche Behandlung von Windenergieanlagen im Baugesetzbuch durch eine rechtssichere Abstandsregelung zu Wohnbebauung einschränken zu können. Dann könnte der weitere Ausbau in geordnete Bahnen gelenkt und der Fokus auf das Repowering bestehender Anlagen (dann mit mehr Leistung) gerichtet werden.
Bis Ende 2015 konnten die Länder laut Bundesbaugesetz (Paragraf 249 Absatz 3 BauGB) selbst bestimmen, dass die Privilegierung (Paragraf 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB) auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur gilt, wenn sie einen bestimmten Abstand zu den im Landesgesetz bezeichneten zulässigen baulichen Nutzungen einhalten.
Diese Klausel ist für die Neuverkündung abweichender Landesgesetze durch Fristablauf mittlerweile gegenstandslos geworden. Es müsste daher erneut ein Absatz 3 in § 249 BauGB mit einer entsprechenden Regelung und geänderter Frist in Satz 1 in das BauGB aufgenommen werden. So könnten die Länder wieder von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen. Dies würde dem nordrhein-westfälischen Landesgesetzgeber ermöglichen, eine Gesetzesregelung zu schaffen, nach der Windenergieanlagen grundsätzlich nur privilegiert zulässig sind, wenn sie bestimmte Abstände zu anderen baulichen Nutzungen, insbesondere Wohnbebauung, einhalten.
Außerdem soll durch Neufassung des § 15 Absatz 3 BauGB die planerische Steuerung der Kommunen gestärkt werden, indem Kommunen die Möglichkeit erhalten, Genehmigungsanträge von einem auf zwei Jahre zurückzustellen. Dies erhöht die Rechtssicherheit, da die nötigen Abwägungsentscheidungen unter geringerem Zeitdruck und mit größerer Sorgfalt getroffen werden können.
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