Ministerin Scharrenbach: Bundesrat macht Weg für die Abrechenbarkeit der Anonymen Spurensicherung frei
Der Bundesrat hat im Rahmen des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) die Abrechenbarkeit der Anonymen Spurensicherung (ASS) auf den Weg gebracht.
Der Bundesrat hat heute (20.12.) im Rahmen des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) die Abrechenbarkeit der Anonymen Spurensicherung (ASS) auf den Weg gebracht. Das Bundesgesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hatte sich im Vorfeld für diese Regelung stark gemacht.
„Endlich ist es soweit: Der Bundesrat hat heute den Weg für die Abrechenbarkeit der anonymen Spurensicherung freigemacht. Das ist ein wichtiger Meilenstein bei dem Kampf gegen sexualisierte Gewalt. Denn sie ist ein schwerwiegendes Verbrechen an Frauen und Mädchen und zwar in doppelter Hinsicht: strafrechtlich und seelisch. Die Landesregierung hat sich damit erfolgreich für eine bundeseinheitliche Lösung zur Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen eingesetzt. Dies wird die die Bereitschaft von Ärzten und Kliniken steigern, sich zukünftig an einem regionalen Angebot zur anonymen Spurensicherung zu beteiligen“, kommentiert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die Entscheidung des Bundesrates.
Auf Initiative der Landesregierung beschloss die 28. Gleichstellungsministerinnen und –ministerkonferenz am 7./ 8. Juni 2018 die Bundesregierung aufzufordern, eine bundeseinheitliche Lösung für eine Finanzierung von ärztlichen und labortechnischen Leistungen (einschließlich der ärztlichen Dokumentation) im Rahmen der Anonymen/Vertraulichen Spurensicherung zu schaffen. Im Verlauf des Jahres 2019 hat sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf der Bundesebene weiter intensiv um eine Lösung dieses Problems als bisher letzten fehlenden Baustein zur Realisierung einer flächendeckenden ASS-Versorgung eingesetzt.
„Die Förderung bestehender regionaler ASS-Kooperationen in Nordrhein-Westfalen und die Unterstützung neuer ASS-Angebote in bisher nicht versorgten Regionen ist mit der zukünftigen gesetzlichen Regelung ein wichtiger Baustein. 2019 erreichte die Anzahl von Förderanträgen für regionale ASS Kooperationen einen neuen Höchststand: Insgesamt 31 Kreise und kreisfreie Städte profitieren von der Landesförderung. In Kreisen und kreisfreien Städten ohne landesgeförderte ASS-Kooperation wird für eine zukünftige Inanspruchnahme der ASS-Fördermittel aktiv geworben. Die Finanzmittel für die Anonyme Spurensicherung werden auch im Landeshaushalt für das Jahr 2020 mit 400.000 Euro zum Ansatz gebracht“ sagt Ministerin Scharrenbach.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Grundsätze zur Förderung örtlicher/regionaler Kooperationen zur ASS nach sexualisierter Gewalt an Frauen und Mädchen“. Danach kann grundsätzlich pro Kreis oder kreisfreier Stadt eine ASS-Kooperation mit einer Förderhöhe von maximal 7.000 Euro unterstützt werden.
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