Ministerin Scharrenbach: Brauchtum ist tragende Säule unserer Gesellschaft

Antragsfrist zu Sonderprogramm „ZukunftBrauchtum“ wird weiter verlängert

14. September 2022
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Die Nordrhein-Westfalen-Initiative „ZukunftBrauchtum“ der Landesregierung zur finanziellen Unterstützung von Brauchtumsvereinen wird um zwei Monate verlängert.

Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Die Nordrhein-Westfalen-Initiative „ZukunftBrauchtum“ der Landesregierung zur finanziellen Unterstützung von Brauchtumsvereinen wird um zwei Monate verlängert. Brauchtumsvereine, die für den Zeitraum vom 1. November 2021 bis 31. Mai 2022 geplante Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt haben, können noch bis einschließlich 30. November 2022 einen Antrag stellen. Über die Förderung wird die Deckung von Kosten unterstützt, die den Vereinen durch die Absage entstanden sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Vereine vor dem 1. Januar 2022 vertragliche Bindungen eingegangen sind.

Die erneute Verlängerung ist der bundesseitig verzögerten Abarbeitung von Anträgen geschuldet, die an den „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“ gestellt worden sind.

„Ehrenamtliche sind tragende Säulen des Gemeinwesens in Nordrhein-Westfalen. Das durch sie gestaltete Brauchtum ist fester Bestandteil von Identität und Identifikation der Bürgerinnen und Bürger im Land Nordrhein-Westfalen. Deshalb wollen wir, dass alle betroffenen Brauchtumsvereine in Nordrhein-Westfalen die Chance bekommen, Landesmittel zur Finanzierung der Absagekosten zu erhalten. Wir haben darum die Frist zur Antragstellung jetzt noch einmal um zwei Monate verlängert. Jeder Brauchtumsverein, der aufgrund von Corona finanzielle Einbußen hatte, soll die Chance erhalten, vom Programm zu profitieren“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Aus dem Sonderprogramm „ZukunftBrauchtum“ haben bisher rund 230 Vereine eine finanzielle Unterstützung im Gesamtvolumen von rund 830.000 Euro erhalten. Durchschnittlich wurden pro Verein rund 3.600 Euro ausgezahlt. Eine Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter: www.zukunft-brauchtum.nrw/

Das Sonderprogramm „ZukunftBrauchtum“ ergänzt das zentrale Programm der Bundesregierung, den „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“, das ebenfalls für die Antragstellung durch Brauchtumsvereine geöffnet ist. Aufgrund der deutlich umfangreicheren Antragstellung nimmt die Bearbeitung der Anträge beim Bundesprogramm insgesamt mehr Zeit in Anspruch. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Eingangsdatum. Durch die längeren Bearbeitungszeiten besteht die Gefahr, dass Vereine nicht mehr rechtzeitig einen Bescheid vom Bund erhalten, um beim ergänzenden Landesförderprogramm „ZukunftBrauchtum“ einen Antrag auf Förderung der vom Bund nicht erstatteten Ausgaben stellen zu können. Die Verlängerung der ursprünglich gesetzten Antragsfrist für das landeseigene Programm „ZukunftBrauchtum“ um noch einmal zwei Monate trägt diesem Umstand nun Rechnung.

Hintergrund:

Weitere Informationen zum Sonderprogramm „ZukunftBrauchtum“ finden Sie hier

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