Ministerin Scharrenbach: 30 Millionen Euro für Dorferneuerung in Nordrhein-Westfalen

Anträge noch bis zum 28. Februar 2019 stellen

27. Dezember 2018
phb Hausbau Haus

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ruft Orte und Ortsteile bis zu 10.000 Einwohner in Nordrhein-Westfalen dazu auf, sich am Dorferneuerungsprogramm 2019 zu beteiligen.

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ruft Orte und Ortsteile bis zu 10.000 Einwohner in Nordrhein-Westfalen dazu auf, sich am Dorferneuerungsprogramm 2019 zu beteiligen. Bund und Land stellen zur Stärkung des ländlichen Raums rund 30 Millionen Euro zur Verfügung. Kommunen können sich bis zum 28. Februar 2019 um eine Landesförderung bei den zuständigen Bezirksregierungen bewerben.
 
Ministerin Scharrenbach: „Der ländliche Raum in Nordrhein-Westfalen ist durch vielfältige Traditionen, Herausforderungen im Wohnungs- und Arbeitsmarkt und eine reichhaltige Kultur geprägt. Mit dem Dorferneuerungsprogramm 2019 wollen wir den Wandel und die Zukunft im ländlichen Raum aktiv unterstützen. Land und Bund stellen rund 30 Millionen Euro zur Unterstützung unserer Dörfer und dörflich geprägten Gemeinden zur Verfügung. Damit wurden die Mittel für das aktuelle Programm im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht. Mit 23 Millionen Euro wird der Großteil der Fördermittel vom Land Nordrhein-Westfalen getragen.“
 
Der ländliche Raum ist etwa für die Hälfte der Einwohner in Nordrhein-Westfalen Lebensmittelpunkt oder Arbeitsstätte. Das Erscheinungsbild der Dörfer, Städte und Gemeinden wird maßgeblich durch private Anwesen mit ihren Gebäuden, Hofräumen und Vorgärten geprägt.
 
„Daher beschränkt sich das Förderprogramm zur Dorferneuerung 2019 nicht nur auf öffentliche und gemeinschaftliche Bereiche. Es bezieht ausdrücklich auch private Vorhaben in die Förderung ein“, so Ministerin Scharrenbach.

Die Höhe der Zuwendung beträgt höchstens 250.000 Euro je Projekt der Gemeinden und höchstens 50.000 Euro je Maßnahme privater Antragsteller.
 
 

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