Ministerin Löhrmann: Vorschläge sollten in die weitere Entwicklung einbezogen werden
GEW-Vorschlag für einen Sozialindex und mehr Bildungsgerechtigkeit
Mit dem im Jahr 2014 überarbeiteten Kreissozialindex werden soziale Faktoren von Schulamtsbezirken (Kreise und kreisfreie Städte) gemessen. Der Kreissozialindex wird z.B. bei der Verteilung von zusätzlichen Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere Aufgaben an die öffentlichen Grund- und Hauptschulen zugrunde gelegt.
Zur Pressekonferenz der GEW erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Es ist richtig, dass mit Hilfe eines modifizierten schulbezogenen Sozialindexes die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Schulen abgebildet werden können. Wir fangen im Schulbereich nicht bei null an, sondern haben schon länger damit begonnen, Ungleiches ungleich zu behandeln.“ Die Ministerin betonte: „Die Weiterentwicklung zu einem schulbezogenen Sozialindex NRW ist eine der anstehenden Aufgaben in der nächsten Legislaturperiode – wissend, dass dies sowohl externer Beratung als auch weiterer erheblicher Ressourcen bedarf.“ Die Instrumente dafür seien mit dem Kreissozialindex und dem Schulsozialindex bereits angelegt.
Mit dem im Jahr 2014 überarbeiteten Kreissozialindex werden soziale Faktoren von Schulamtsbezirken (Kreise und kreisfreie Städte) gemessen. Der Kreissozialindex wird z.B. bei der Verteilung von zusätzlichen Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere Aufgaben an die öffentlichen Grund- und Hauptschulen zugrunde gelegt.
Darüber hinaus wird der Kreissozialindex seit dem Schuljahr 2015/16 auch zur Aufteilung des für den Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen gebildeten Stellenbudgets auf die 53 Schulamtsbezirke (regionale Stellenbudgets) schrittweise herangezogen. Hierbei entscheidet die Schulaufsicht aufgrund ihrer speziellen Kenntnisse, welche Schulen weitere Stellen oder Stellenanteile bekommen sollen.
Ministerin Löhrmann sagte: „Auch den Schulsozialindex haben wir weiterentwickelt, um im Rahmen der Lernstandserhebungen Vergleiche zwischen Schulen mit einer vergleichbaren sozialen Ausgangslage zu ermöglichen. Perspektivisch kann er bei der Verteilung der Stellen auf die einzelnen Schulen von der Schulaufsicht als Orientierungshilfe herangezogen werden.“
Für mehr Bildungsgerechtigkeit seien vor allem gute Ganztagsschulen besonders wichtig. In ihnen könnten Schülerinnen und Schüler mehr und besser individuell gefördert werden, so Ministerin Löhrmann. Im Ganztag eröffneten sich somit neue Chancen - auch und gerade für Kinder und Jugendliche mit schwierigen sozialen Ausgangsbedingungen. Deshalb habe die Landesregierung den Ausbau massiv gefördert.
Als eine weitere wichtige Säule der Bildungsgerechtigkeit sind die Integrationsstellen zu nennen. Die Bezirksregierungen können ab dem Schuljahr 2017/2018 die rund 5.000 Integrationsstellen aufgrund spezieller Kenntnisse auf die in ihrem Bezirk liegenden Schulen verteilen.
„Die konstruktiven Vorschläge der GEW sollten in die weitere Entwicklung mit einbezogen werden“, so die Ministerin.