Ministerin Löhrmann: NRW bekräftigt Vorreiterrolle in der Lehrerausbildung

21. April 2016

Auf der Grundlage eines Gesetzentwurfs der Landesregierung vom Herbst 2015 hat der Landtag am Mittwoch Änderungen des Lehrerausbildungsgesetzes beschlossen.

Schule und Bildung

Auf der Grundlage eines Gesetzentwurfs der Landesregierung vom Herbst 2015 hat der Landtag am Mittwoch Änderungen des Lehrerausbildungsgesetzes beschlossen. Schulministerin Sylvia Löhrmann dankte allen Beteiligten, die sich seit der Erstellung des umfangreichen Berichts der Landesregierung zur Lehrerausbildung 2013 konstruktiv in den Gesetzgebungsprozess eingebracht haben, und erklärte: „Nordrhein-Westfalen wird als eines der ersten Bundesländer verbindliche inklusionsbezogene Anforderungen für alle Lehramtsstudierenden einführen. Von einer ähnlichen Vorreiterrolle, die Nordrhein-Westfalen seinerzeit bei der Einführung von Anforderungen im Bereich Deutsch als Zweitsprache eingenommen hat, profitieren wir heute. Nordrhein-Westfalen hat mit seiner Lehrerausbildung in den letzten Jahren eine führende Rolle in der Bundesrepublik eingenommen. Die wollen wir mit den jetzt verabschiedeten Weiterentwicklungen und Optimierungen untermauern.“
 
Die veränderte Lehrerausbildung wird alle künftigen Lehrkräfte durch den Erwerb von Inklusionskompetenzen und sonderpädagogischen Basiskompetenzen befähigen, noch besser und professioneller mit Heterogenität und Vielfalt umzugehen – vor allem mit Blick auf den Inklusionsprozess an den Schulen. Im Lehramtsstudium sollen Bildungswissenschaften und Fachdidaktiken künftigen Lehrkräften verstärkt Kompetenzen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler vermitteln. Umfang und Standards des fachwissenschaftlichen Studiums bleiben unverändert.
 
Weitere wichtige Aspekte des Lehrerausbildungsgesetzes:

  • Der Umstieg von beruflich orientierten Fachhochschulstudiengängen in das Lehramtsstudium für das Berufskolleg wird erleichtert.
  • Studierende, die bereits länger studieren, erhalten durch eine generelle Verlängerung der Auslauffristen für die alten Studiengänge und durch flankierende Härtefallregelungen mehr Zeit, um ihr Studium noch mit einem Ersten Staatsexamen beenden zu können.
  • Mit den neuen Bestimmungen zur Akkreditierung der Studiengänge werden den Hochschulen die neuen Verfahren der Systemakkreditierung eröffnet – zugleich aber die notwendigen Beteiligungen des Schulministeriums an Lehramtsstudiengängen erhalten.
  • Die Dauer des Vorbereitungsdienstes wird dauerhaft auf 18 Monate festgeschrieben; damit werden Verkürzungen – die nach dem bisherigen Lehrerausbildungsgesetz aus dem Jahr 2009 möglich waren – ausgeschlossen.
  • Fragen der Medienkompetenz erhalten einen festen und verbindlichen Platz im Vorbereitungsdienst der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter. In die technische Ausstattung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung werden von 2016 bis 2019 rund 4,5 Millionen Euro investiert.
Ministerin Löhrmann abschließend: „Grundsätzlich folgt die Lehrerbildung in NRW der Schulstruktur und trägt neuen bildungspolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung. Lehrerinnen und Lehrer üben einen anspruchsvollen Beruf aus. Als Expertinnen und Experten für Unterricht und Erziehung tragen sie eine hohe Verantwortung für die Bildungswege unserer Kinder. Mit der Novelle des Lehrerausbildungsgesetzes sorgen wir für eine Lehrerausbildung auf der Höhe der Zeit.“

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