Ministerin Löhrmann: "Inklusion ist an vielen Schulen bereits gelebte Praxis"
Immer mehr Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung besuchen eine allgemeine Schule. In diesem Schuljahr ist der Inklusionsanteil an den öffentlichen und privaten Schulen auf 30,3 Prozent gestiegen. Im Vorjahr waren es noch 25,7 Prozent. Damit nimmt mittlerweile fast jede dritte Schülerin und jeder dritte Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung am Gemeinsamen Lernen teil. Das geht aus dem neuen „Statistik-Telegramm“ des Schulministeriums mit den aktuellen Schuleckdaten für das Schuljahr 2013/14 hervor.
Statistik-Telegramm 2013/14: Fast jeder dritte Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung lernt bereits an einer allgemeinen Schule
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:
Immer mehr Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung besuchen eine allgemeine Schule. In diesem Schuljahr ist der Inklusionsanteil an den öffentlichen und privaten Schulen auf 30,3 Prozent gestiegen. Im Vorjahr waren es noch 25,7 Prozent. Damit nimmt mittlerweile fast jede dritte Schülerin und jeder dritte Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung am Gemeinsamen Lernen teil. Das geht aus dem neuen „Statistik-Telegramm“ des Schulministeriums mit den aktuellen Schuleckdaten für das Schuljahr 2013/14 hervor.
Schulministerin Sylvia Löhrmann betonte, dass sich Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem befinde: „NRW gehört zu den wenigen Bundesländern, die das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung bereits auf eine gesetzliche Grundlage gestellt haben. Dank des großen Einsatzes aller Beteiligten vor Ort ist Inklusion an vielen Schulen in NRW bereits gelebte Praxis. Die Landesregierung wird den schrittweisen Ausbau des Gemeinsamen Lernens auch weiter mit zusätzlichen Ressourcen unterstützen.“
Nachdem der nordrhein-westfälische Landtag im vergangenen Oktober das Erste Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet hat, erhalten Eltern von Kindern und Jugendlichen mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ab dem kommenden Schuljahr 2014/15 den Rechtsanspruch auf einen Platz in der allgemeinen Schule. Die Umsetzung erfolgt zunächst in den Klassen 1 und 5 und dann jahrgangsweise weiter aufwachsend.
Die Landesregierung stellt für den Ausbau des Gemeinsamen Lernens bis 2017/18 insgesamt rund 3.200 Lehrerstellen zur Verfügung, das entspricht in der Summe für den Zeitraum von 2012 bis 2017 rund 750 Millionen Euro. Hinzu kommen etwa 100 Millionen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung. Darüber hinaus beteiligt sich das Land an den kommunalen Aufwendungen für die Inklusion mit 175 Millionen Euro. Ministerin Löhrmann: „Insgesamt werden sich die Investitionen des Landes für die Inklusion in den nächsten Jahren auf über eine Milliarde Euro belaufen.“
Das „Statistik-Telegramm“ ist eine Auswertung der Amtlichen Schuldaten. Darin werden neben wichtigen Eckdaten zum laufenden Schuljahr die wichtigsten, regelmäßig nachgefragten statistischen Daten der Amtlichen Schuldaten der zehn zuletzt verfügbaren Erhebungsjahre als Zeitreihe veröffentlicht. Das Statistik-Telegramm ist online verfügbar unter www.schulministerium.nrw.de
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Telefon: 0211 5867-3505.
Kontakt
Pressekontakt
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Telefon: | 0211 / 837-1134 |
---|---|
E-Mail: | presse [at] stk.nrw.de |