Ministerin Löhrmann: 13.000 Plätze mehr im offenen Ganztag für das neue Schuljahr – Über 300.000 Plätze insgesamt

2. Mai 2017

Die Kommunen haben für das kommende Schuljahr 2017/18 insgesamt 301.000 Plätze für die offene Ganztagsschule (OGS) beantragt. Dies sind etwa 13.000 Plätze mehr als im laufenden Schuljahr.

Schule und Bildung

Die Kommunen haben für das kommende Schuljahr 2017/18 insgesamt 301.000 Plätze für die offene Ganztagsschule (OGS) beantragt. Dies sind etwa 13.000 Plätze mehr als im laufenden Schuljahr. Unter den 301.000 Plätzen sind 30.600 Plätze für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sowie 7.200 für neu zugewanderte und geflüchtete Kinder.
 
Schulministerin Sylvia Löhrmann sagte: „Alle Anträge der Kommunen können in der beantragten Höhe bewilligt werden. Schule wird durch den offenen Ganztag immer mehr zu einem Lern- und Lebensort. Gemeinsam lernen und gemeinsam Aufwachsen – das ist das Motto der OGS, nicht zuletzt auch mit dem Ziel einer gelingenden Integration durch Bildung. Ein besonderer Pluspunkt in Nordrhein-Westfalen ist das bundesweit einmalige Trägermodell: Zentrale Grundlage der OGS ist die enge Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe, Kultur und Sport auf Augenhöhe. Diese Zusammenarbeit soll auch in Zukunft weiter ausgebaut werden, damit noch mehr Kinder von diesen Angeboten profitieren können.“
 
Im Landeshaushalt stehen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich rund 454 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind rund 206 Millionen Euro mehr als im Jahr 2010. Wegen der hohen Nachfrage hat die Landesregierung für das Schuljahr 2017/2018 auch die Zahl der Plätze mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erhöht.
 
Die Bezirksregierungen bereiten nun die Bewilligungsbescheide vor, die noch im Mai 2017 versandt werden sollen.
 
Die Landesregierung hat die Fördersätze für die offene Ganztagsschule seit 2011 mehrfach erhöht, insgesamt um rund 25 Prozent. Die Fördersätze steigen jedes Jahr zum 1. August um drei Prozent. Auch die kommunalen Beiträge steigen jeweils um denselben Prozentsatz. Diese regelmäßige Erhöhung entspricht den Erhöhungen bei Kindertageseinrichtungen.
 
Für Kinder, die nicht regelmäßig an Angeboten der offenen Ganztagsschule teilnehmen, stellt die Landesregierung alternative Angebote zur Verfügung. Für jede OGS gibt es auch eine Betreuungspauschale. Die Betreuungspauschale kann beispielsweise für Angebote vor Unterrichtsbeginn, für eine Übermittagsbetreuung und für Ferienangebote verwendet werden. Das Land hat die Mittel für die Betreuungspauschale zum 1. Februar 2017 um jeweils 2.000 Euro auf 7.500 Euro pro Grundschule und 8.500 Euro pro Förderschule erhöht.
 
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