Ministerin Gebauer: Zusätzliches Personal ist die beste Unterstützung für unsere Schulen

Viertes Maßnahmenpaket zur Gewinnung von Lehrkräften

24. Juli 2020

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat das vierte Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Verbesserung der Personalsituation an den Schulen in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Durch die zusätzlichen Lehrkräfte soll unter anderem der Präsenzunterricht im kommenden Schuljahr 2020/21 sichergestellt werden.

Schule und Bildung

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat das vierte Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Verbesserung der Personalsituation an den Schulen in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Durch die zusätzlichen Lehrkräfte soll unter anderem der Präsenzunterricht im kommenden Schuljahr 2020/21 sichergestellt werden. Ministerin Gebauer erklärte: „Wir haben im Kampf gegen den Lehrermangel bereits achtbare Erfolge erzielt. Durch unsere bisherigen Maßnahmen konnten wir bereits mehr als 3.200 Lehrerstellen besetzen, die ansonsten unbesetzt geblieben wären. Dadurch haben wir die Lage an vielen Schulen konkret verbessert. Denn: Zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer sind für unsere Schulen die beste Unterstützung. Dies gilt auch und gerade angesichts der enormen Herausforderungen, die die Coronavirus-Pandemie mit sich bringt. Ich bin überzeugt, dass wir mit den neuen Maßnahmen die Personalsituation an den Schulen weiter verbessern werden.“
 
Folgende fünf Maßnahmen sind dafür vorgesehen:
 
1. Vorgriffsstellen aufgrund der Umstellung auf G9 und Abordnung von Lehrkräften an andere Schulformen, die an Gymnasien im Vorgriff auf künftige Bedarfe eingestellt werden
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird es an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen wieder eine 13. Jahrgangsstufe geben, für die dann auch zusätzliche Lehrkräfte gebraucht werden. Ein Teil dieser Lehrkräfte – zum Schuljahr 2020/21 insgesamt 800 – soll bereits vorzeitig unbefristet eingestellt und grundsätzlich an Schulformen abgeordnet werden, an denen der Personalbedarf besonders groß ist. In den kommenden Jahren sollen insgesamt 3.000 solcher Vorgriffsstellen besetzt werden.
 
2. Weitergehende Möglichkeiten für die befristete Beschäftigung von Lehrkräften
Die Schulen erhalten weitergehende Möglichkeiten – abhängig von den jeweiligen Erfordernissen vor Ort – Personal befristet einzustellen. Zur Finanzierung können freie Lehrerstellen herangezogen werden, die aufgrund der Situation am Lehrkräftearbeitsmarkt derzeit nicht mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften besetzt werden können. Jede Möglichkeit zur Einstellung von Vertretungspersonal kann genutzt werden. Zudem stellt das Ministerium für Schule und Bildung zum Schuljahresbeginn zusätzlich 400 Stellen für befristete Beschäftigungen zur Verfügung für den Fall, dass regional nicht ausreichend freie Lehrerstellen zur Verfügung stehen. Das gibt den Schulen die nötige Flexibilität, um bei Bedarf auch kurzfristig Stellen ausschreiben zu können und mit zusätzlichem Personal den Präsenzunterricht zu sichern. Auf solche Ausschreibungen können sich sowohl Kandidatinnen und Kandidaten mit Lehramtsbefähigung bewerben, wie auch andere qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, zum Beispiel Hochschulabsolventinnen und -absolventen oder Studierende.
 
3. Vorgezogene Einstellung sozialpädagogischer Fachkräfte.
Um die vom Lehrermangel besonders betroffenen Grundschulen gezielt zu unterstützen, hat die Landesregierung schon 1.157 zusätzliche Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte geschaffen. An dieser Schwerpunktsetzung wird auch mit dem vierten Maßnahmenpaket festgehalten: Für das Schuljahr 2020/21 wird es den Schulen ermöglicht, bis zu 400 freie Lehrerstellen dauerhaft mit sozialpädagogischen Fachkräften zu besetzen. Dieses zusätzliche Personal soll die Lehrkräfte vor allem beim Präsenzunterricht in der Schuleingangsphase unterstützen. Zu einem späteren Zeitpunkt können dann im selben Umfang auch wieder Lehrkräfte eingestellt werden.
 
4. Flexibilisierung der wöchentlichen Pflichtstunden
Um den Präsenzunterricht sicherzustellen, können die Schulen von der Flexibilisierung der wöchentlichen Pflichtstunden Gebrauch machen. Das bedeutet: Lehrkräfte erteilen zunächst – in der Regel ein Halbjahr lang – über ihre wöchentlichen Pflichtstunden hinaus mehr Unterricht. Die zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden müssten dann eigentlich innerhalb des Schuljahres ausgeglichen werden. Ab sofort kann dies ausnahmsweise auch erst im folgenden Schuljahr geschehen. Mit diesem Instrument können die Schulleitungen auf zeitweilige Personalengpässe reagieren und das vorhandene Personal entsprechend der jeweiligen Erfordernisse einsetzen.
 
5. Zusätzlicher selbstständiger Unterricht von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern
Bislang erteilen angehende Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst wöchentlich neun Stunden selbstständigen Unterricht. Sofern ihr Ausbildungsziel dadurch nicht gefährdet wird, können sie auch jetzt schon drei zusätzliche Wochenstunden Unterricht erteilen. Für das Schuljahr 2020/21 wird dieses Kontingent verdoppelt, sodass Nachwuchslehrkräfte bis zu sechs Stunden in der Woche zusätzlich unterrichten können. Die Vergütung entspricht dabei der für das jeweils angestrebte Lehramt festgesetzten Beträge der Mehrarbeitsvergütung.
„Wir lassen auch weiterhin nichts unversucht, um die Schulen bestmöglich zu unterstützen. Gerade unter den Bedingungen der Coronavirus-Pandemie verstärken wir unsere Anstrengungen noch einmal, um zusätzliche Lehrkräfte einzustellen. Die positive Zwischenbilanz der ersten Maßnahmenpakete zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen“, so Ministerin Gebauer abschließend.
 

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