Ministerin Gebauer: Wir sorgen für eine schnelle und unbürokratische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler

Neue Förderrichtlinie für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten in Kraft getreten

22. Juli 2020
PHB Schule Kinder vor Tablet dital lernen Unterricht

Die Landesregierung unterstützt die Schulen umfänglich bei der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten, um das digitale Lernen auch von zu Hause zu ermöglichen.

Schule und Bildung

Die Landesregierung unterstützt die Schulen umfänglich bei der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten, um das digitale Lernen auch von zu Hause zu ermöglichen. Hierzu werden Kinder und Jugendliche mit digitalen Endgeräten ausgestattet, die aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Elternhauses bislang nicht auf solche Endgeräte zugreifen können.
 
Bund, Land und Kommunen stellen dafür insgesamt 178 Millionen Euro bereit. Die Förderrichtlinie der Landesregierung ist nunmehr in Kraft getreten und veröffentlicht. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer sieht in dem sogenannten Sofortausstattungsprogramm einen großen Beitrag zur Chancengerechtigkeit: „Das Sofortausstattungsprogramm für unsere Schülerinnen und Schüler ist Teil der größten Investitionsinitiative für die Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen. Damit wollen wir allen Schülerinnen und Schülern beste Bildung ermöglichen und sie auf die Herausforderungen einer digitalisierten Welt vorbereiten. Mit der schnellen und unbürokratischen Ausstattung unserer Schülerinnen und Schüler leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit – auch über die Corona-Pandemie hinaus.“
 
Die Schulträger können in einem vereinfachten Verfahren die Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Antragsberechtigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen. Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt. So soll sichergestellt werden, dass künftig möglichst alle Schülerinnen und Schüler am Unterricht auf Distanz teilnehmen können, sofern dieser aufgrund des Infektionsschutzes eingerichtet werden muss.
Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms wird die Anschaffung mobiler Endgeräte, also Laptops, Notebooks und Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert. Der Bund (105 Millionen Euro) und das Land Nordrhein-Westfalen (55 Millionen Euro) finanzieren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule insgesamt 90 Prozent der Ausgaben. Die Schulträger leisten einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie soziale Faktoren berücksichtigt.
 
Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie gilt ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 16. März 2020. Das bedeutet: Alle ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen („Lockdown“) vorgenommenen Beschaffungen mit dem Ziel der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten können durch dieses Programm abgerechnet werden. Die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm sind von den Schulträgern möglichst bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abzurufen. Die beschafften mobilen Endgeräte sollen anschließend dauerhaft für den Schulunterricht zur Verfügung stehen.
 
Die Förderrichtlinie finden Sie hier: https://bass.schul-welt.de/19254.htm
 

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