Ministerin Gebauer: Wir sichern Bildungsverläufe und schaffen Ausgleichsmöglichkeiten
Verordnung zur Umsetzung des Bildungssicherungsgesetzes
Nachdem der Landtag Nordrhein-Westfalen das Bildungssicherungsgesetz beschlossen hat, sorgt das Ministerium für Schule und Bildung mit verschiedenen Ausnahmeregelungen dafür, dass die Schullaufbahnen der Kinder und Jugendlichen auch in diesem Schuljahr zu einem geordneten Abschluss geführt werden können.
Nachdem der Landtag Nordrhein-Westfalen das Bildungssicherungsgesetz beschlossen hat, sorgt das Ministerium für Schule und Bildung mit verschiedenen Ausnahmeregelungen dafür, dass die Schullaufbahnen der Kinder und Jugendlichen auch in diesem Schuljahr zu einem geordneten Abschluss geführt werden können. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Im Interesse der Schülerinnen und Schüler setzen wir für das Schuljahr 2019/20 weitreichende Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen um. Wir sichern damit Bildungsverläufe und schaffen Ausgleichsmöglichkeiten. Unseren Schülerinnen und Schülern sollen durch die Corona-Pandemie keine Nachteile entstehen.“
Die entsprechende Verordnung zur Umsetzung des Bildungssicherungsgesetzes sieht im Wesentlichen folgende Ausnahmeregelungen vor:
Gesicherte Versetzung: Da das verkürzte Schuljahr verhindert, dass alle sonst notwendigen Leistungsnachweise wie zum Beispiel Klassenarbeiten vollständig erbracht werden, gelten die üblichen Versetzungsvorschriften nicht: Schülerinnen und Schüler gehen am Ende des Schuljahres 2019/20 in die nächsthöhere Klasse über. Diese Regelung gilt für alle Klassen und Jahrgangsstufen, in denen keine Abschlüsse vergeben werden. Eine mit dem Übergang in die nächsthöhere Jahrgangsstufe verbundene Vergabe von Abschlüssen erfolgt nur, wenn die Leistungsanforderungen auch erfüllt sind.
Erweiterung der Wiederholungsmöglichkeiten: Es wird zudem eine freiwillige Wiederholung der Jahrgangsstufe – ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer im Bildungsgang – ermöglicht. Die Schule berät die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler bei dieser Entscheidung.
Abschlussprüfungen: In allen Bildungsgängen werden Maßnahmen zur Sicherung des Erwerbs von Abschlüssen und Berechtigungen getroffen. Die im Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 landeseinheitlich gestellten Aufgaben (ZP 10) in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch werden in diesem Jahr ersetzt durch schriftliche Prüfungsarbeiten, die von den Lehrerinnen und Lehrern der Schule gestellt werden. Damit können die Lehrkräfte besser als bei einer zentralen Prüfung den tatsächlich erteilen Unterricht berücksichtigen. Auf üblicherweise stattfindende mündliche Abweichungsprüfungen wird zur Entlastung aller Beteiligten in diesem Jahr verzichtet. Die Termine für diese schriftlichen Prüfungsarbeiten werden von den Schulen selbst bestimmt. Sie können frühestens ab dem 12. Mai stattfinden.
Zusätzliche Möglichkeiten der Leistungsbewertung: Durch die Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen und ergänzende Verwaltungsvorschriften erhalten die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten die Gelegenheit, mit zusätzlichen schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungen ihre Noten zu verbessern. Außerdem können sie in diesem Schuljahr – falls nötig und von ihnen gewollt – in mehr Fächern eine Nachprüfung machen, um Abschlüsse oder Berechtigungen zu erreichen. Dies gilt auch in den Fächern mit den schriftlichen Prüfungsarbeiten Deutsch, Mathematik und Englisch, in denen das im üblichen ZP 10-Verfahren nicht möglich ist. Zugleich wird den Schulen die Möglichkeit eröffnet, die Anzahl der verpflichtenden schriftlichen Leistungsnachweise zu verringern. Dies dient auch der Entlastung der Schülerinnen und Schüler.
Organisatorische Erleichterungen: Die Schulen können in diesem Schuljahr aus Gründen des Infektionsschutzes bei anstehenden Prüfungsverfahren zum Beispiel von den Vorgaben zur Zusammensetzung von Konferenzen abweichen. Das betrifft vor allem die Verpflichtungen zur persönlichen Anwesenheit.
Für die Abiturprüfung wird der ab dem Abitur 2022 geltende Wegfall der verpflichtenden Abweichungsprüfung an allen Schulformen auch in diesem Schuljahr für die aktuellen Prüfungsverfahren Anwendung finden. Die Möglichkeit einer Notenverbesserung durch eine mündliche Prüfung auf Antrag der Schülerin oder des Schülers bleibt gewahrt.
Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Das Land trifft in dieser schwierigen Situation alle erforderlichen Vorkehrungen, damit unsere Schülerinnen und Schüler in allen Bildungsgängen ihre Schullaufbahn erfolgreich fortsetzen oder beenden können. Für das Abitur und alle weiteren Prüfungen in diesem Jahr haben wir einen klaren Fahrplan unter Beachtung des Infektionsschutzes. Damit können wir, wie alle anderen Bundesländer auch, in diesem Schuljahr Abschlüsse auf der Grundlage von erbrachten Leistungen und schriftlichen und mündlichen Prüfungen vergeben.“