Ministerin Gebauer: Mit den Talentschulen wollen wir eine Blaupause für beste Bildung entwickeln
Zweite Bewerbungsrunde für Talentschulen startet
Die zweite Bewerbungsrunde für Talentschulen hat begonnen.
Die zweite Bewerbungsrunde für Talentschulen hat begonnen. Bis Mitte September können sich öffentliche und private Schulträger mit ihren weiterführenden Schulen darum bewerben, zum Schuljahr 2020/2021 in den Schulversuch Talentschulen aufgenommen zu werden.
Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Ich freue mich, schon ein Jahr nach der ersten Bewerbungsrunde nun den Startschuss geben zu können für weitere 25 Talentschulen. Beste Bildung braucht beste Bedingungen. Mit dem Schulversuch Talentschulen wollen wir beste Bedingungen gerade an solchen Schulen schaffen, die vor besonderen Herausforderungen stehen. Ich empfehle allen Schulen, diesen Schulversuch als Chance zu nutzen und sich als Talentschule zu bewerben.“
25 Plätze sind für den Schulversuch Talentschulen ab dem Schuljahr 2020/2021 zu vergeben, neun davon an berufsbildende Schulen. Bis Ende November soll eine Fachjury die teilnehmenden Schulen auswählen. Den Juryvorsitz wird erneut Prof. Dr. Ewald Terhart vom Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Münster übernehmen. Terhart hatte schon die Jury der letztjährigen Bewerbungsrunde geleitet, in der die ersten 35 Talentschulen ausgewählt wurden, die im kommenden Sommer zum neuen Schuljahr an den Start gehen. Der Schulversuch soll zeigen, wie die Schülerleistungen an Schulen mit großen sozialen Herausforderungen durch besondere unterrichtliche Konzepte, gezielte Unterstützungsangebote bei der Schulentwicklung und zusätzliche Ressourcen gesteigert werden können. „Die 60 Talentschulen leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit. Mit ihren innovativen Konzepten können sie zur Blaupause für beste Bildung werden. Gleichzeitig können die Talentschulen der Motor für ein ganzes Stadtviertel und Quartier werden, denn mit dem innovativen Vernetzungsansatz können vor Ort noch viel mehr Akteure von dem Schulversuch profitieren. Ich freue mich, dass wichtige Stiftungen und andere Projektpartner den Schulen als Partner zur Seite stehen und sie als Talentschulen begleiten werden“, so Ministerin Gebauer.
Der Schulversuch Talentschule umfasst im Endausbau 45 allgemeinbildende und 15 berufsbildende Schulen, die erproben, ob die Leistungen und Erfolge von Schülerinnen und Schülern an diesen Schulen durch besondere unterrichtliche Konzepte, zusätzliche Ressourcen und Unterstützung bei der Schulentwicklung nachweisbar gesteigert werden können. Für die zusätzliche personelle Ausstattung der teilnehmenden Schulen stellt das Land mehr als 400 Lehrerstellen bereit: 100 Stellen an berufsbildenden Schulen, 315 Stellen an allgemeinbildenden Schulen. Für die allgemeinbildenden Talentschulen bedeutet das einen Zuschlag in Höhe von 20 Prozent auf den Grundstellenbedarf. Zudem steht den Talentschulen ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500 Euro jährlich zur Verfügung. Dafür stehen im Haushalt 150.000 Euro bereit.
Die Landesregierung erwartet bei den Investitionen einen Multiplikatoreffekt: Schulträger sollen mit Mitteln aus dem NRW-Programm „Gute Schule 2020“, dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, dem Digitalpakt, der Schul- und Bildungspauschale und weiteren schulbezogenen Infrastrukturförderprogrammen eine sehr gute bauliche und digitale Ausstattung der Talentschulen ermöglichen. Ergänzend können im Rahmen bestehender rechtlicher Möglichkeiten zum Beispiel Stiftungen, Unternehmen (Sponsoring) und zivilgesellschaftliche Akteure einen Beitrag zur bestmöglichen Ausstattung und Unterstützung der Schulen leisten.
Mehr Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier: www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulentwicklung/Talentschulen/Bewerbung_Talentschulen/index.html
Mehr Informationen zum Schulversuch Talentschulen finden Sie hier: www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulentwicklung/Talentschulen/index.html