Ministerin Feller: Wir wollen die sonderpädagogische Förderung weiter verbessern

Gutachten zum „Wissenschaftlichen Prüfauftrag zur steigenden Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung“ liegt vor

3. Mai 2024
PHB Schüler Mittelstufe

Das Schulministerium hatte vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung daher ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, um das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs zu überprüfen und Vorschläge für eine Weiterentwicklung auszuarbeiten. Dieses Gutachten liegt nun vor.

Schule und Bildung

Die Landesregierung verfolgt das Ziel, Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bestmöglich zu fördern. Das Schulministerium hatte vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung daher ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, um das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs zu überprüfen und Vorschläge für eine Weiterentwicklung auszuarbeiten. Dieses Gutachten liegt nun vor.

Schulministerin Dorothee Feller dankte den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Praktikern und erklärte: „Die Handlungsempfehlungen sind eine wichtige Grundlage, um die Qualität und Effizienz des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs zu verbessern. Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs spielt im Leben eines Kindes eine wichtige Rolle, so dass allein deswegen die Ansprüche an das Verfahren hoch sein sollten. Wir verfolgen dabei drei Ziele: Wir wollen die Qualität des Verfahrens verbessern, den Prozess verschlanken und gleichzeitig die Transparenz für die Eltern erhöhen. Damit wollen wir die sonderpädagogische Förderung weiter verbessern.“

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist in den vergangenen Jahren von rund 128.000 im Schuljahr 2012/13 auf rund 158.000 im Schuljahr 2022/23 gestiegen. Die Entscheidung über einen sonderpädagogischen Förderbedarf wird im Rahmen eines Feststellungsverfahrens getroffen, das in der Regel von Eltern beantragt wird. Im Rahmen dieses Verfahrens werden Art und Umfang des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung einer Schülerin oder eines Schülers ermittelt. Lehrerinnen und Lehrer führen dieses sehr zeitaufwändige Verfahren mit großer Sorgfalt durch, da es Auswirkungen auf die Bildungsbiografie eines Kindes oder Jugendlichen hat. Am Ende des Feststellungsverfahrens entscheidet die Schulaufsicht über den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, legt einen oder mehrere Förderschwerpunkte fest und macht den Eltern Vorschläge für mögliche Förderorte.

Die gemeinsamen Empfehlungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler lauten kurz zusammengefasst:

  • Möglichst präzise Definitionen für Bedarfe an sonderpädagogischer Unterstützung
  • Ausbau von Prävention im allgemeinen Bildungssystem
  • Präventionsorientierte Reform der Ressourcensteuerung
  • Standardisierung und Digitalisierung der Feststellungsverfahren
  • Einrichtung Regionaler Expertisestellen für sonderpädagogische
  • Unterstützung
  • Ausbau und Weiterentwicklung der phasenübergreifenden Professionalisierung
  • Förderung einer Beteiligungs- und Aufklärungskultur
  • Einrichtung eines Arbeitsbündnisses zur Umsetzung der Empfehlungen

Schulministerin Feller erklärte: „Nachdem wir das Gutachten auch den Mitgliedern des Schulausschusses zur Verfügung gestellt haben, wird das Schulministerium nun die Empfehlungen der Wissenschaft sorgfältig auswerten und auf dieser Grundlage dann die notwendigen Schritte unternehmen, um das Feststellungsverfahren weiterzuentwickeln.“

Die Kurzfassung mit den zentralen Empfehlungen der Gutachterinnen und Gutachter sowie das Gesamtgutachten sind im Bildungsportal abrufbar. Weitere Informationen zur sonderpädagogischen Förderung finden Sie hier.

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