Ministerin Feller: Bewerbungen fürs Referendariat nun deutlich vereinfacht
Neues Portal ermöglicht komplett digitale Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
. „Sevon 2.0“, erreichbar unter www.sevon.nrw.de, ist nach gesetzlichen Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erstellt worden und bietet im Vergleich zum bisherigen Bewerbungsportal deutliche Verbesserungen zum Bewerben für ein Referendariat.
Lea Heilig und Yannik Rehr wollen Lehrkräfte an Grundschulen werden, sie in Rheine, er in Arnsberg. Ihren Universitätsabschluss haben die junge Frau aus Münster und der junge Mann aus der Nähe von Hamm bald in der Tasche, nun haben sie sich für den nächsten Vorbereitungsdienst für ein Lehramt beworben, der am 1. November beginnen wird. Über das neue Bewerberportal, welches das Schulministerium vor wenigen Tagen gestartet hat, habe das problemlos funktioniert, erzählen beide. „Ich konnte meine Daten nach einer guten Erklärung auf der Website schnell und direkt eingeben, Dokumente hochladen und meinen Lebenslauf mit Unterschrift bequem nachreichen“, berichtet Lea Heilig, die Mathe, Deutsch und Sport unterrichten wird. „Alles ist übersichtlich dargestellt, die Vorgänge ließen sich reibungslos erledigen“, sagt Yannik Rehr, der Mathe, Deutsch und Musik lehren wird.
Die beiden zählen zu den zukünftigen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern, die sich erstmals komplett digital über das neue Webangebot für ein Referendariat bewerben können. „Sevon 2.0“, erreichbar unter www.sevon.nrw.de, ist nach gesetzlichen Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erstellt worden und bietet im Vergleich zum bisherigen Bewerbungsportal deutliche Verbesserungen. So lassen sich persönliche Bewerbungsunterlagen wie Zeugnisse oder Lebensläufe per Internet zusammen mit dem Antrag an die einstellende Bezirksregierung übermitteln. Während der gesamten Bewerbungsphase, die am 23. Mai 2024 endet, können einzelne Bewerbungsunterlagen zudem zu jeder Zeit online nachgereicht werden, um die notwendigen persönlichen Nachweise für die Einstellung zu komplettieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierungen können die Zulässigkeit der Bewerbungen unmittelbar an ihren Bildschirmen prüfen. „Das Verfahren wird für alle Beteiligten deutlich erleichtert“, betont Schulministerin Dorothee Feller, „das ist gut für die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer, und es ist gut für das Land, denn wir brauchen jede einzelne Bewerberin und jeden einzelnen Bewerber und müssen ihnen schon beim Berufseinstieg moderne Bedingungen aufzeigen.“ Um die Bewerberinnen und Bewerber auf das Bewerbungsverfahren und den Vorbereitungsdienst vorzubereiten, bieten einige Universitäten, an denen Lehrkräfte ausgebildet werden, in den kommenden Wochen Informationsveranstaltungen an, die von den Zentren für Lehrerbildung (ZfL) gestaltet werden.
Schulministerin Feller ermutigt alle Menschen, die sich für ein Lehramtsstudium oder danach für ein Referendariat entscheiden, diesen Weg mit Freude weiterzugehen: „Es ist ein tolles Ziel, Lehrkraft in Nordrhein-Westfalen zu werden, da nach der Ausbildung ein spannender Beruf wartet, in dem für Kinder und Jugendliche und damit für unsere Gesellschaft ganz viel bewirkt werden kann. Lehrkräfte übernehmen in dem Leben unserer Kinder eine wichtige Rolle, oftmals sind sie prägend für den weiteren Lebensweg.“ Warum es sich allen Herausforderungen zum Trotz lohnt, diesen wichtigen Beruf zu ergreifen, zeigt auch die Werbekampagne für Lehrkräfte, die kürzlich gestartet worden ist. Darin erklärt beispielsweise Grundschulreferendar Bruno, was ihn an der Tätigkeit als Lehrer begeistert.
Hintergrund
Für die Ausbildung stehen landesweit 33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung mit 106 lehramtsbezogenen Seminaren zur Verfügung. Je nach Einstellungstermin (jeweils zum 1. Mai und 1. November) werden zwischen 3.000 und 4.000 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Dabei wünschen sich viele angehende Lehrkräfte, ihren Vorbereitungsdienst in bestimmten Regionen absolvieren zu können. Um diesen Wünschen nachzukommen, haben die Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, bis zu vier Ortswünsche anzugeben, an denen sie ausgebildet werden möchten. Einen Platz im Vorbereitungsdienst erhalten alle, die alle Unterlagen in der gesetzten Frist einreichen.