Minister Schneider und Ministerin Löhrmann: Die ersten Kommunalen Integrationszentren gehen an den Start
In den ersten 16 Kreisen und kreisfreien Städte werden die im neuen Teilhabe- und Integrationsgesetz vorgesehenen Kommunalen Integrationszentren eingerichtet.
Die Ministerien für Arbeit, Integration und Soziales und für Schule und Weiterbildung teilen mit:
In den ersten 16 Kreisen und kreisfreien Städte werden die im neuen Teilhabe- und Integrationsgesetz vorgesehenen Kommunalen Integrationszentren eingerichtet. Die entsprechenden Zuwendungsbescheide gingen jetzt an die Kreise Soest, Gütersloh, Olpe, Heinsberg, Düren, Unna, Paderborn, Warendorf, Mettmann, Lippe, den Ennepe-Ruhr-Kreis, den Märkischen Kreis sowie an die kreisfreien Städte Hagen, Mülheim an der Ruhr, Solingen und Wuppertal. Damit startet die nordrhein-westfälische Landesregierung den Ausbau einer nachhaltigen Infrastruktur vor Ort, um die Integration der Migrantinnen und Migranten weiter zu verbessern.
„Wir sind auf einem guten Weg, das neue Teilhabe- und Integrationsgesetz zügig und flächendeckend umzusetzen. Mit den Kommunalen Integrationszentren unterstützen wir die Kommunen. Wir lassen sie nicht im Stich, denn Integration geschieht vor Ort. Mit der Einrichtung der ersten 16 Kommunalen Integrationszentren erhalten Migrantinnen und Migranten einen besseren Zugang zu Arbeit und Bildung - und wir treiben das spannungsfreie Zusammenleben im Quartier weiter voran“, sagte Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Guntram Schneider.
Schulministerin Sylvia Löhrmann betonte, dass die Weiterentwicklung der bisherigen ‚Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA)’ zu Kommunalen Integrationszentren eine zentrale Wegmarke auf dem Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit sei und erklärte: „Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund haben das gleiche Recht auf Bildung und Teilhabe wie alle anderen auch. Die Kommunalen Integrationszentren werden einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengleichheit leisten. Dass wir hier bereits auf einem guten Weg sind, zeigen die Ergebnisse der jüngsten Schulstudien. Die Tatsache, dass Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund aufholen, ist für alle Bildungsanbieter ein Ansporn, den eingeschlagenen Weg der engen Zusammenarbeit fortzusetzen.“
Aufgabe der im Teilhabe- und Integrationsgesetz verankerten Kommunalen Integrationszentren ist es, das Thema Integration und den gesamten Bildungsbereich schwerpunktmäßig in das kommunale Geschehen einzubetten. In den Zentren werden zwei bewährte Strukturen gebündelt: Die seit mehr als 30 Jahren bestehenden ‚Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA)’ werden zeitgemäß weiterentwickelt und mit den Ansätzen und Erkenntnissen aus dem Landesprogramm „Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit – KOMM-IN NRW“ verknüpft.
„Unser Dank gilt den Kreisen und kreisfreien Städten, die sich für eine qualitative Verbesserung und nachhaltige Gestaltung der Integrationsarbeit in Nordrhein-Westfalen engagieren. Unser Dank geht auch an die landesweite Koordinierungsstelle, die diesen Prozess unterstützt“, betonten Ministerin Löhrmann und Minister Schneider.
Kommunale Integrationszentren soll es flächendeckend in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen geben. Die Kosten für das Personal trägt das Land. Die Kommunen können beim Ministerium für Schule und Weiterbildung jeweils zwei Stellen für Lehrkräfte beantragen. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales stellt Mittel für jeweils zwei sozialpädagogische Fachkräfte bzw. Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler, eine Verwaltungsfachkraft sowie eine halbe Stelle zur organisatorisch-technischen Unterstützung zur Verfügung. Dafür sind 9,83 Millionen Euro vorgesehen. Die Kreise und kreisfreie Städte sorgen für die Büroausstattung, Räumlichkeiten sowie die Finanzierung des laufenden Betriebs.
Weitere Informationen: www.kommunale-integrationszentren.nrw.de sowie www.schulministerium.nrw.de.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118 oder an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Telefon 0211 5867-3505.
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