Minister Schneider: Hilfen bis zum 15. September beantragen!/ Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“

21. August 2012
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Familien, die Unterstützung aus dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ in Anspruch nehmen wollen, müssen dies bis zum 15. September beantragen. „Kein Kind soll vom gemeinsamen Mittagessen in der Kita oder Schule ausgeschlossen werden – die Initiative muss aber von den Betroffenen ausgehen.“ Das sagte Sozialminister Guntram Schneider in Düsseldorf kurz vor Beginn des neuen Schuljahres.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Familien, die Unterstützung aus dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ in Anspruch nehmen wollen, müssen dies bis zum 15. September beantragen. „Kein Kind soll vom gemeinsamen Mittagessen in der Kita oder Schule ausgeschlossen werden – die Initiative muss aber von den Betroffenen ausgehen.“ Das sagte Sozialminister Guntram Schneider in Düsseldorf kurz vor Beginn des neuen Schuljahres.

Zuvor hatte der Minister bereits an Schulen und Kindertageseinrichtungen appelliert: Sie sollen Familien in schwierigen finanziellen Verhältnissen gezielt auf die Verlängerung des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ hinweisen. Aus diesem Fonds der Landesregierung erhalten Kinder aus einkommensschwachen Familien eine finanzielle Unterstützung für die Gemeinschaftsverpflegung in Kita und Schule.

Die betroffenen Familien müssen sich bis Mitte September mit den zuständigen kommunalen Stellen in Verbindung setzen, damit sie eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds erhalten können. Die Entscheidung treffen die kommunalen Stellen, die auch für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zuständig sind. Das sind in der Regel die Jobcenter, aber auch die Sozialämter können Auskunft geben. Die Leistungen orientieren sich an denen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket; das sind je nach Einzelfall etwa zwei bis drei Euro pro Kind und Tag.

Unterstützt werden Kinder und Jugendliche, die trotz sozialer Notlage keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erhalten. Dies sind beispielsweise Familien, die Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, Familien in einem Privatinsolvenzverfahren oder alleinerziehende Mütter, die wegen geringfügiger Überschreitung von Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf Leistungen haben.

Die Landesregierung hatte im Mai beschlossen, den ursprünglich bis Juli 2012 befristeten Härtefallfonds um ein weiteres Jahr (bis zum 31. Juli 2013) zu verlängern. Dafür wurden für das kommende Schuljahr zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Hintergrund dafür war, dass trotz der Bemühungen des Landes bislang keine Einigung mit dem Bund gefunden werden konnte, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes auf andere bedürftige Gruppen auszuweiten.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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