Minister Remmel: Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf gute und sichere Lebensmittel

26. Februar 2013
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NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel hat eine positive Bilanz des neuen Verbraucherportals für Lebensmitteltransparenz www.lebensmitteltransparenz.nrw.de gezogen, das vor gut 6 Monaten gestartet wurde. „Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf gute und sichere Lebensmittel“, sagte Minister Remmel. „Die jüngsten Skandale um falsch deklariertes Pferdefleisch und falsche Haltung von Legehennen machen noch einmal deutlich, wie wichtig die Lebensmittelkontrollen im Land sind, und wie wichtig es ist, Transparenz für die Menschen zu schaffen“, so der Minister. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssten selbstständig entscheiden können, welche Lebensmittel sie kaufen, wo sie einkaufen und wo sie ein Restaurant besuchen oder es besser nicht tun, weil ihnen die Rahmenbedingungen nicht zusagen.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Ministerium zieht erste Bilanz des neuen Verbraucherportals zur Lebensmitteltransparenz – Skandale um Pferdefleisch und Legehennen unterstreichen Notwendigkeit von Transparenz

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel hat eine positive Bilanz des neuen Verbraucherportals für Lebensmitteltransparenz www.lebensmitteltransparenz.nrw.de gezogen, das vor gut 6 Monaten gestartet wurde. „Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf gute und sichere Lebensmittel“, sagte Minister Remmel. „Die jüngsten Skandale um falsch deklariertes Pferdefleisch und falsche Haltung von Legehennen machen noch einmal deutlich, wie wichtig die Lebensmittelkontrollen im Land sind, und wie wichtig es ist, Transparenz für die Menschen zu schaffen“, so der Minister. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssten selbstständig entscheiden können, welche Lebensmittel sie kaufen, wo sie einkaufen und wo sie ein Restaurant besuchen oder es besser nicht tun, weil ihnen die Rahmenbedingungen nicht zusagen. Transparenz sei dafür ein wesentlicher Schlüssel, damit Verbraucherinnen und Verbraucher eigenständige Entscheidungen treffen könnten.

Dioxinüberschreitungen in Eiern, Quecksilberfunde in Fischen, unhygienische Zustände oder Schädlinge in der Nähe von Waren: „Mit dem Portal haben wir Neuland betreten und nach dem ersten Halbjahr kann ich sagen, dass unsere Erwartungen erfüllt sind“, betonte Remmel. „Wir werden daher den eingeschlagenen Weg weiterverfolgen und die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter stärken.“

Am 1. September 2012 haben die Landesregierung und die Kommunen das neue Verbraucherportal auf der Grundlage eines neuen Bundesgesetzes gestartet, durch das Verbraucherinnen und Verbraucher über Ergebnisse der landesweiten Lebensmittelkontrollen informiert werden. NRW war das erste Bundesland, das eine solche Plattform gestartet hatte. Inzwischen sind andere Bundesländer dem Beispiel Nordrhein-Westfalens gefolgt. Derzeit umfasst das Portal nach sechs Monaten 36 Einträge, davon 9 Meldungen nach Überschreitungen von Grenzwerten wie Dioxin oder Quecksilber.

Auf dem Internet-Portal werden seit September Datensätze veröffentlicht, wenn Grenzwerte von unerwünschten Stoffen bei Lebensmitteln und Futtermitteln überschritten oder gravierende Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften festgestellt wurden. Voraussetzung für die Veröffentlichung ist, dass die Verstöße mit einem Bu߬geld von mindestens 350 Euro geahndet werden. Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren im Internet-Portal, um welche Lebensmittel es sich handelt und wer sie in Verkehr gebracht hat. Und sie erfahren, in welchem Betrieb gravierende Hygienemängel oder falsche Kennzeichnungen gefunden wurden. „Das Portal ist nicht nur ein wichtiger Baustein in unserer Verbraucherpolitik, es ist auch ein probates Mittel, um den Druck auf die schwarzen Schafe in der Branche weiter zu erhöhen. Denn seit Jahren erleben wir keine substantielle Reduzierung der Beanstandungsquoten“, sagte Remmel. Andere Länder in Europa hingegen, wie etwa Dänemark, schnitten besser ab. So konnte etwa Dänemark seine Beanstandungsquote durch eine Veröffentlichung der Lebensmittelkontroll-Ergebnisse deutlich senken.

Remmel verwies in diesem Zusammenhang auf die bisherige Praxis bei den Lebensmittelkontrollen in Deutschland: Bis vor einem halben Jahr hätten die Verbraucherinnen und Verbraucher gar nichts von den Ergebnissen der landesweiten Lebensmittelkontrollen erfahren. Der Minister erinnerte in diesem Zusammenhang an die Sonderprüfung bei Großbäckereien, die im vorigen Jahr vorgelegt wurde. In den untersuchten Berichtsjahren 2010 und 2011 wurden demnach 212 Nachkontrollen in Zusammenhang mit mangelhaften Hygienezuständen in den Bäckereibetrieben durchgeführt. Insgesamt wurden 9 Betriebsschließungen oder Schließungen von Teilbereichen solcher Betriebe auf Grund von Mängeln in der Betriebshygiene veranlasst, 2 weitere Betriebe hatten zur Durchführung von Reinigungsarbeiten freiwillig geschlossen. In 49 Fällen mussten Bußgelder von mehr als 200 Euro erhoben werden und in 7 Fällen wurden sogar staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet. Remmel: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher wurden auch in diesem Fall bevormundet, weil die Ergebnisse nicht veröffentlicht werden durften. Das ist nicht zu akzeptieren. Wir wollen mit dem Portal eine Kehrtwende einläuten – und die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen das auch.“

Allerdings sieht Remmel auch erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene: „Wie so oft bei Ministerin Aigner folgt der Ankündigung meist eine unzureichende Umsetzung. Diese handwerklichen Fehler sehen wir nun auch bei unserem neuen Verbraucherportal“, kritisierte Remmel. Hier müsse Ministerin Aigner bei zwei zentralen Punkten nachsteuern. „Wir haben bei den Beratungen zum Gesetz damals auf die offensichtlichen Lücken im Gesetz hingewiesen. Das rächt sich nun. Die Rechtsunsicherheit bei vielen Kommunen etwa wegen willkürlichen Grenzen bei den Bußgeldern ist nicht zu überhören. Dadurch wird der Vollzug erschwert und der Weg für die unterschiedlichsten Gerichtsentscheidungen bereitet. Ich fordere Ministerin Aigner zu einer Gesetzesnovelle auf.“ Minister Aigner müsse sich entscheiden, auf welcher Seite sie als Ministerin stehe: auf der Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher oder auf der der Lobby-Verbände.“
Beanstandungsquote weiterhin hoch.

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung wurden im Berichtsjahr 2011 in NRW insgesamt 1814 Proben Brot und Klein¬gebäck sowie 5997 Proben feine Backwaren untersucht, von denen 198 (10,9 Prozent) und 617 (10,3 Prozent) beanstandet wurden. Wesentliche Beanstandungsgründe waren bei feinen Backwaren sowie Brot und Kleingebäck Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften (207 und 93 Proben) und irreführende Angaben (124 und 48 Proben). Feine Backwaren fielen auch als nachgemachte oder wertgeminderte Produkte (82 Proben) und durch Verstöße gegen Zusatzstoffregelungen (54 Proben) auf. Aktuelle Zahlen aus dem Jahr 2013 werden im zweiten Quartal 2013 vorgelegt.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Frank Seidlitz, Telefon 0211 4566-294.

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