Minister Remmel: Unser Wasser muss geschützt werden
Kabinett beschließt Entwurf des neuen Landeswassergesetzes – NRW braucht lebendige Gewässer
Die Landesregierung will die Qualität der Gewässer und des Grundwassers in NRW in den nächsten Jahren verbessern und den ökologischen Wert der Gewässer stärken. Dazu hat das Landeskabinett die Eckpunkte des neuen Landeswassergesetzes (LWG) verabschiedet und damit den Weg für eine umfassende Verbändeanhörung frei gemacht.
Die Landesregierung will die Qualität der Gewässer und des Grundwassers in NRW in den nächsten Jahren verbessern und den ökologischen Wert der Gewässer stärken. Dazu hat das Landeskabinett die Eckpunkte des neuen Landeswassergesetzes (LWG) verabschiedet und damit den Weg für eine umfassende Verbändeanhörung frei gemacht. „Nordrhein-Westfalen ist ein Wasserland. Flüsse und Bäche durchziehen 55.000 Kilometer unseres Bundeslandes. Es sind Lebensadern für Mensch und Umwelt, Trinkwasser-Reservoir für Millionen von Bürgerinnen und Bürgern und Grundlage für unsere Wirtschaft“, sagte Umweltminister Johannes Remmel. Mit der Novelle des Landeswassergesetzes will die Landesregierung die heimische Wasserwirtschaft zukunftsfähig machen, den Weg zu lebendigen Gewässer ebnen und die Qualität unseres Grundwassers entscheidend verbessern. „Wir müssen dafür sorgen, dass Bäche, Flüsse und Seen ihre Funktionen als Ressource und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erfüllen können. Die Qualität des Grundwassers als Trinkwasserreservoir muss verbessert und erhalten werden. Daher wollen wir jetzt die richtigen Weichen stellen“, betonte Minister Remmel. „Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz: von der Abwasserentsorgung über Fragen der Renaturierung von Gewässern, dem Verbot von weiteren Belastungen der Flüsse bis hin zum Hochwasserschutz und den Anforderungen an eine moderne Wasserwirtschaft durch den Klimawandel.“
Nur 6 Prozent der Gewässer in gutem ökologischen Zustand
Dichte Besiedlung, die Industrialisierung und die intensive Landwirtschaft haben deutliche Spuren in den Gewässern in Nordrhein-Westfalen und bei den heimischen Grundwasservorkommen hinterlassen. Das Grundwasser etwa hat sich in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Dies belegen Zahlen, die das Umweltministerium im November 2014 präsentiert hat: Der Bericht „Nitrat im Grundwasser“ zeigt, dass in den landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten im Norden und Westen von Nordrhein-Westfalen die Nitratkonzentrationen seit über 20 Jahren gleichbleibend hoch oder steigend sind. Davon betroffen sind rund 40 Prozent der Grundwasserkörper, aus denen ohne entsprechende Aufbereitung keine Gewinnung von Trinkwasser mehr möglich ist.
Bei den Gewässern (Flüsse, Bäche, Seen) befinden sich aktuell nur knapp 6 Prozent der untersuchten 13.750 Gewässerkilometer in einem guten ökologischen Zustand.
Daher müssen die gesetzlichen Grundlagen verbessert werden, damit die Wasserwirtschaft von den Kommunen über die Verbände bis zu den Wasserbehörden befähigt und verpflichtet wird, das gemeinsame Ziel zu erreichen, Oberflächengewässer und Grundwasser entscheidend zu verbessern.
Einige der Änderungen und Verbesserungen im neuen Landeswassergesetz sind:
- Landesweit hohes Niveau bei Trinkwasserversorgung
Die Landesregierung will den Schutz der Wasservorkommen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung verbessern und strebt deshalb landesweit einheitliche Standards für Wasserschutzgebiete an. Hierdurch wird das hohe Niveau der Trinkwasserversorgung gesichert und die Verfahren vereinfacht. Außerdem sollen die Kommunen Träger der Pflicht zur Wasserversorgung ein Wasserversorgungskonzept erstellen und darlegen, wie sie ihrer Pflicht zur nachhaltigen Trinkwasserversorgung dauerhaft gesichert nachkommen. Die öffentliche Trinkwasserversorgung in kommunaler Verantwortung wird damit gestärkt. Darüber hinaus wird zum Schutz der Trinkwasserversorgung die Rohstoffgewinnung in Wasserschutzgebieten reglementiert.
- Schutz vor dem Eintrag von Pflanzenschutz und Nährstoffen (Gewässerrandstreifen)
Die Gewässer sind durch Stoffeinträge aus der Landwirtschaft erheblich beeinträchtigt. Daher wird der Ackerbau sowie Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in einem 5-Meter-Streifen zum Gewässer mit einer Übergangszeit ab 2022 verboten. Die Landwirtschaft hat bis dahin noch Gelegenheit, im gewässernahen Bereich ihre Bewirtschaftung freiwillig umzustellen und so den Eintrag von Stoffen in Gewässer zu unterbinden.
- Gewässerkonzept
Die Kommunen und andere Träger wasserwirtschaftlicher Pflichten werden ihre koordinierten Maßnahmen, die ökologische Qualität ihrer Gewässer entscheidend zu verbessern, in Zukunft dokumentieren und mit den Landesbehörden abstimmen. Damit steigt die Chance, das ehrgeizige ökologische Ziel zu erreichen.
- Hochwasserschutz
Der gesetzliche Deichschutz und Hochwasserschutz werden gestärkt: Es wird ein Statusbericht für Hochwasserschutzanlagen mit entsprechender Verordnungsermächtigung neu eingeführt. Er dokumentiert den ordnungsgemäßen Zustand und die Unterhaltung einer solchen Anlage durch den Pflichtigen.
- Abwasserentsorgung
Um einen besseren Betrieb und Erhaltung der Abwasserkanalisation zu erreichen, wird die Landesregierung den Kommunen mehrere interkommunale Kooperationen ermöglichen. So sollen etwa benachbarte Gemeinden eine Anstalt des öffentlichen Rechts errichten und dieser bestimmte Aufgaben der Abwasserbeseitigung übertragen können.
- Klimawandel
Der Klimawandel hinterlässt auch in NRW immer deutlichere Spuren, die erhebliche ökonomische Folgen haben. Die vermehrten Starkregenereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass auf die kommunale Abwasserbeseitigung durch den Klimawandel neue Herausforderungen zukommen und Lösung gesucht werden müssen, die Auswirkungen des Klimawandels minimieren. Diese von allen erkannte Aufgabe wird den Kommunen durch das neue Landeswassergesetz vorgegeben und gleichzeitig die Finanzierung gesichert.
Weitere Informationen…
.… zu Maßnahmen und Handlungskonzepte in der Wasserwirtschaft zur Anpassung an den Klimawandel
…. über den Zustand der Gewässer und des Grundwassers in NRW
… EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in NRW, Sachstand und weiteres Vorgehen bis Ende 2015
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