Minister Remmel: Nordrhein-Westfalen baut Planungshürden bei der Windenergie ab

Der Windenergieerlass von 2011 wurde überarbeitet

4. November 2015
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Die dynamische Entwicklung des Windenergieausbaus in den vergangenen vier Jahren seit dem Windenergie-Erlass 2011 mit neuen Praxisfragen, neuer Gesetzgebung und Rechtsprechung machten eine Überarbeitung des Erlasses erforderlich.

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Die Landesregierung will die Windenergie als wichtigen Pfeiler der nordrhein-westfälischen Energiewende weiter ausbauen und unterstützt Kommunen und Genehmigungsbehörden bei ihren Aufgaben. Deshalb wurde der Windenergieerlass von 2011 überarbeitet. Zur Veröffentlichung sagte Umweltminister Johannes Remmel: „Wir haben uns zum Ziel gesetzt, 15 Prozent des Stroms in Nordrhein-Westfalen aus Windenergie zu produzieren. Damit wir das erreichen, brauchen wir einen ambitionierten Ausbau. Mit dem aktualisierten Windenergie-Erlass wollen wir Gemeinden, Fachbehörden und Planern Hilfestellung geben, die auch die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.“
 
Die dynamische Entwicklung des Windenergieausbaus in den vergangenen vier Jahren seit dem Windenergie-Erlass 2011 mit neuen Praxisfragen, neuer Gesetzgebung und Rechtsprechung machten eine Überarbeitung des Erlasses erforderlich.
 
„Raumordnung ist immer auf Interessensausgleich zwischen unterschiedlichen Flächennutzungsansprüchen und auf Konfliktminimierung ausgerichtet – für die praktische Anwendung beim Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen leistet der überarbeitete Windenergieerlass einen wichtigen Beitrag“, sagte der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei Franz-Josef Lersch-Mense.
 
In einem umfangreichen Beteiligungsverfahren wurden im Mai und Juni 2015 mehr als 30 Institutionen (unter anderem Energiewirtschaftsverbände, Grundbesitzerverbände, Landwirtschaftsverbände, Naturschutzverbände), kommunale Spitzenverbände sowie die Bezirksregierungen und Regionalplanungsbehörden, Landesbetriebe und die Bundeswehr angehört. Die vielfältigen Stellungnahmen wurden ausgewertet und sind dann in den überarbeiteten Erlass eingeflossen. Für nachgeordnete Behörden besitzt er verwaltungsinterne Verbindlichkeit.
 
Die Überarbeitung zeigt in Aufbereitung der aktuellen Rahmenbedingungen, unter welchen Voraussetzungen der Ausbau der Windenergie planerisch gesteuert werden kann. Bauminister Michael Groschek erläuterte dazu: „Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts NRW hat weitere Anforderungen an die Ausweisung von Konzentrationszonen in den gemeindlichen Flächennutzungsplänen gestellt. Ich gehe davon aus, dass wir mit den Ausführungen im neuen Erlass die Gemeinden bei der Planung von Konzentrationszonen unterstützen und insgesamt zur Rechtssicherheit beitragen.“
 
Gegenstand der Novelle sind unter anderem die Aufbereitung der neuen Systematik für die kommunale Flächennutzungsplanung, wie sie durch mehrere Entscheidungen von Bundesverwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entwickelt wurde. Damit einher gehen neue fachliche Erläuterungen zu frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung, zur Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung und zum differenzierten Umgang mit vielfältigen Flächenkategorien in der neuen Systematik. Eine wesentliche Neuerung liegt auch in der Standardisierung der Landschaftsbildbewertung. Dabei werden die Fachbeiträge des Landesumweltamts zur Regionalplanung genutzt. „Der gewachsene Umfang des Erlasses spiegelt die Komplexität der Energiewende wieder, aber auch das Bedürfnis der Landesregierung, den Kommunen und Fachbehörden umfangreiche Hilfestellung bei der Umsetzung des Windenergieausbaus zu geben“, sagte Minister Remmel.
 
Den neuen Windenergieerlass finden Sie unter: www.umwelt.nrw.de

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