Minister Remmel: Flüsse und Seen sind die Lebensadern Nordrhein-Westfalens

2. Januar 2015

Die Landesregierung will mehr lebendige Gewässer in NRW. Daher soll die Qualität der heimischen Flüsse, Bäche und Seen bis 2021 durch einen umfassenden Maßnahmenkatalog deutlich verbessert werden.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Die Landesregierung will mehr lebendige Gewässer in NRW. Daher soll die Qualität der heimischen Flüsse, Bäche und Seen bis 2021 durch einen umfassenden Maßnahmenkatalog deutlich verbessert werden. „Die Gewässer sind die Lebensadern in NRW, Garanten für unsere Artenvielfalt und als Trinkwasserressource unverzichtbar“, sagte Umweltminister Johannes Remmel zur Vorstellung des Entwurfs des zweiten Bewirtschaftungsplans zur EG-Wasserrahmenrichtlinie und dessen Maßnahmenkatalogs. „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, bewahrt und entsprechend behandelt werden muss“, betonte der Minister. Mit dem neuen Maßnahmenkatalog will die Landesregierung wichtige Weichen stellen, um eine nachhaltige und dauerhafte Verbesserung der Gewässerqualität in NRW zu erreichen. Minister Remmel: „Wir wollen lebendige und natürliche Flüsse und Seen in NRW haben. Dies geht aber nur in einem Gemeinschaftswerk. Daher haben wir jetzt die Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet.“ Bis zum 22. Juni 2015 können Kommunen, Verbände, Vereine sowie Bürgerinnen und Bürger zu den mehr als 12.000 verschiedenen Programm-Maßnahmen des zweiten Bewirtschaftungsplans, der von 2016 bis 2021 gelten soll, Stellung nehmen. Bis 2027 sollen im Rahmen des Programms „Lebendige Gewässer“ unter anderen rund 2.200 Gewässer-kilometer in NRW wieder renaturiert werden.

Wasserland NRW

Nordrhein-Westfalen ist ein Wasser-Land. Auf einer Länge von mehr als 50.000 Kilometern durchziehen es Flüsse und Bäche. „Zusammen mit dem Grundwasser sind sie die Grundlage für die Trinkwasserversorgung vieler Millionen Menschen. Sie verbinden Städte und Dörfer, prägen das Landschaftsbild, sind Erlebnisräume und bedeutende Lebens- und Entwicklungsadern. Diesen reichhaltigen Schatz müssen wir bewahren und schützen“, sagte Minister Remmel. Aktuell wird aber der gute ökologische Zustand in mehr als 90 Prozent der untersuchten Gewässer Nordrhein-Westfalens nicht erreicht, die von den Behörden im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie bewertet wurden (rund 14.000 Kilometer). Spätestens bis zum Jahr 2027 sollen in Nordrhein-Westfalen alle Gewässer, die nach europäischen Vorgaben zu bewirtschaften sind, die ökologischen Ziele nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreichen. Das ist entweder der sogenannte gute ökologische Zustand oder, an erheblich veränderten Gewässern, das gute ökologische Potenzial.

Gewässerschutz ist Trinkwasserschutz

Neben den Oberflächengewässern will die Landesregierung auch beim Grundwasser deutliche Verbesserung erreichen. Bereits Mitte November hatte das Umweltministerium mit einem neuen Fachbericht dokumentiert, dass sich das Grundwasser in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens in den letzten Jahren verschlechtert hat. Auf rund 40 Prozent der Landesfläche ist das Grundwasser wegen hoher Nitrat-Belastung nicht in einem guten chemischen Zustand. Ohne entsprechende Aufbereitung kann in diesen Gebieten kein Trinkwasser mehr gewonnen werden. „Die hohen Belastungen unserer Gewässer treiben die Kosten für die Aufbereitung in die Höhe. Eine aktive Gewässerpolitik kann dem entgegensteuern“, sagte Minister Remmel.
 
„Wir müssen daher die Qualität der Gewässer und die vorhandenen Grundwasservorräte nachhaltig schützen und verbessern“, betonte Minister Remmel. Mit dem neuen Bewirtschaftungsplan für den Zeitraum 2016 bis 2021 soll ein deutlicher Schritt in diese Richtung erreicht werden. „Deshalb wollen wir an zwei zentralen Punkten ansetzen: Zum einen müssen wir die Belastung unserer Gewässer durch Nährstoffe und chemische Substanzen reduzieren. Zum zweiten müssen wir den Flüssen und Bächen wieder mehr Raum geben und die massiven Eingriffe der Vergangenheit zurücknehmen“, sagte Minister Remmel. „Wir wollen  an den Flussquellen ansetzen und ihre Ursprünglichkeit erhalten und wir wollen die schweren Eingriffe der letzten Jahrhunderte in Form von Begradigungen und Einbetonierungen der Gewässer dort rückgängig machen, wo es noch möglich ist. Belastung der Flüsse durch Mikro-schadstoffe und andere Chemikalien müssen an den Klärwerken durch eine bessere Filtertechnologie angegangen werden“, kündigte der Minister an.

Zu geplanten Maßnahmen-Kategorien bis 2021 zählen unter anderem: 

  • Renaturierung mit teilweiser kompletter Neugestaltung von Gewässern und damit Verbesserung der Lebensräume für Tiere und Pflanzen (Habitatverbesserung)
  • Rückbau von  Wehren und Anlegen von Fischaufstiegen
  • Maßnahmen zur Auen-Entwicklung
  • Anschluss von Seiten- und Altarmen bei Fließgewässern
  • Ausbau kommunaler Kläranlagen zur Reduzierung der Phosphateinträge sowie bei Bedarf Ertüchtigung zur Eliminierung von Mikroschadstoffen
  • Sanierung von Altlast-Standorten, die die Grundwasserqualität derzeit beeinflussen
  • Anlage von Gewässerschutzstreifen, um Nährstoffeinträge in die Gewässer zu reduzieren
  • Reduzierung der Nährstoffeinträge in das Grundwasser aus der Landwirtschaft, etwa durch Verringerung des Düngereinsatzes

Programm Lebendige Gewässer

Eine der wichtigsten Säulen der Wasserpolitik des Landes ist das Programm „Lebendige Gewässer“. Die Flüsse sollen mit unterschiedlichen Maßnahmen ihren natürlichen Charakter und damit ein Stück der natürlichen Wasserlandschaft zurückerhalten. Bis 2027 sollen im Rahmen des Programms „Lebendige Gewässer“ rund 2.200 Gewässerkilometer wieder renaturiert werden. Naturnah gestaltete Gewässer, saubere Quellen, Bäche, Flüsse und Seen sind nicht nur für den Menschen und die Regionen von großer Bedeutung, sondern auch für die Natur. Sie sind notwendig für den Erhalt natürlicher Lebensräume und ihrer Biodiversität. Nach der aktuellen Roten Liste der gefährdeten Arten sind etwa 45 Prozent der beobachteten Tier- und Pflanzenarten in NRW gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben. Von den 51 heimischen Fischarten sind derzeit 16 akut bedroht, darunter die Äsche, der Lachs, der Aal, die Quappe und der Steinbeißer.
 
Das fortschreitende Artensterben ist eine unmittelbare Folge der menschlichen Eingriffe in die Natur: Hierzu gehören unter anderem die zu intensive Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, die Zerstörung und Zerschneidung naturnaher Lebensräume und der fortschreitende Flächenfraß. So gehen täglich in NRW etwa 10 Hektar an wertvollen Lebensräumen für eine Vielzahl von Tier-, Pilz- und Pflanzenarten verloren. Mit dem Programm „Lebendige Gewässer“ will die Landesregierung dem weiteren Artenverlust entgegenwirken.

„Das ambitionierte Ziel, für alle Gewässer den guten ökologischen Zustand oder zumindest das gute ökologische Potenzial zu erreichen , kann nur in Kooperation mit den betroffenen Interessengruppen wie den Kommunen und Wasserverbänden, der Land- und Forstwirtschaft, der Industrie und den Naturschutzverbänden und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und unserer Nachbarn in Europa erreicht werden“, betonte Remmel. Allein 80 Millionen Euro werden jedes Jahr über das Programm „Lebendige Gewässer“ in die Renaturierung in NRW investiert. Damit wird auch ein wichtiger Beitrag zum Hochwasserschutz geleistet. Minister Remmel: „Hochwasserschutz fängt nicht erst bei den großen Flüssen an, sondern in der Fläche. Hier setzen wir an.“
 
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: 
www.flussgebiete.nrw.de.
 
Stellungnahmen zum zweiten Bewirtschaftungsplan können hier abgegeben werden:
https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_wrrl/.

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie

Der Schutz der Gewässer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und als Trinkwasserressource ist ein wichtiges Thema der europäischen sowie der nordrhein-westfälischen Umweltpolitik. Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie haben sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dem natürlichen Zustand hinsichtlich des ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer und hinsichtlich des chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwassers möglichst nahe zu kommen. Dafür sind bestimmte Fristen festgelegt.
 
Die Wasserrahmenrichtlinie sieht für die Verbesserung des Gewässerzustands drei Arbeitsphasen von jeweils sechs Jahren Länge vor. Zurzeit befinden wir uns in der Mitte des ersten Bewirtschaftungszyklus, der mit der Verabschiedung des Bewirtschaftungsplans und eines zugehörigen Maßnahmenprogramms im Dezember 2009 begonnen hat.
 
Der erste Bewirtschaftungsplan steht auf umfangreichen Grundlagen, die vorab erarbeitet wurden. 2004 wurde eine erste Bestandsaufnahme des Gewässerzustands in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. In ihr wurden neben wasserwirtschaftlichen Grundlagendaten erste Aussagen zu den aktuellen Gewässerbelastungen und der Wahrscheinlichkeit getroffen, mit der die Gewässer und Grundwasserkörper bereits 2015 den geforderten guten Zustand erreichen.
 
Im derzeit laufenden Bewirtschaftungszeitraum (2010-2015) befinden sich die im Maßnahmenprogramm 2009 beschriebenen Maßnahmen in der Planung und Umsetzung. Speziell für den Bereich der Oberflächengewässer wurde dazu mit der Aufstellung der Umsetzungsfahrpläne ein weiteres Instrument geschaffen, das eine aktive Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ermöglicht.

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