Minister Remmel: Bauen in Überschwemmungsgebieten muss Tabu werden

2. September 2013
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NRW-Umweltminister Johannes Remmel fordert, dass in Überschwemmungsgebieten keine neuen Baugebiete geplant werden sollen. Darüber hinaus fordert er, dass über eine Regelung nachgedacht wird, in bestehenden von Hochwasser bedrohten Baugebieten eine zusätzliche Bebauung nach Möglichkeit zu unterlassen. „Alle gesetzlich geregelten Ausnahmen sollten gestrichen werden“, so der Minister auf der Sonder-Umweltministerkonferenz zum Hochwasserschutz in Berlin. „Das Hochwassergeschehen an Oder und Elbe hat gezeigt, die wirksamsten Maßnahmen gegen Hochwasserschäden sind nicht höhere Deiche, am wirksamsten ist es, die Überschwemmungsgebiete nicht zu bebauen und vor allem hier keine neuen Baugebiete mehr auszuweisen.“ Konkret geht es Minister Remmel um eine Änderung des Paragraphen 78 des Wasserhaushaltsgesetzes. Unter der Prämisse, die neuen Baugebiete mit Schutzanlagen zu umgeben, dürfen derzeit ausnahmsweise noch neue Baugebiete auch in Überschwemmungsgebieten ausgewiesen werden.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

NRW-Umweltminister Johannes Remmel fordert, dass in Überschwemmungsgebieten keine neuen Baugebiete geplant werden sollen. Darüber hinaus fordert er, dass über eine Regelung nachgedacht wird, in bestehenden von Hochwasser bedrohten Baugebieten eine zusätzliche Bebauung nach Möglichkeit zu unterlassen. „Alle gesetzlich geregelten Ausnahmen sollten gestrichen werden“, so der Minister auf der Sonder-Umweltministerkonferenz zum Hochwasserschutz in Berlin. „Das Hochwassergeschehen an Oder und Elbe hat gezeigt, die wirksamsten Maßnahmen gegen Hochwasserschäden sind nicht höhere Deiche, am wirksamsten ist es, die Überschwemmungsgebiete nicht zu bebauen und vor allem hier keine neuen Baugebiete mehr auszuweisen.“

Konkret geht es Minister Remmel um eine Änderung des Paragraphen 78 des Wasserhaushaltsgesetzes. Unter der Prämisse, die neuen Baugebiete mit Schutzanlagen zu umgeben, dürfen derzeit ausnahmsweise noch neue Baugebiete auch in Überschwemmungsgebieten ausgewiesen werden. „Wenn ich aber in Überschwemmungsgebieten baue, verringern sich die Retentionsflächen, der Abfluss des Wasser zu den Unterliegern wird verschärft und das Schadenspotential erhöht sich dadurch mehrfach“, so die Begründung von Minister Remmel. „Wir investieren in diesen Fällen zweimal öffentliche Gelder, erstens um die Hochwasserschutzanlagen zu errichten, zweitens um nach Überschwemmungen die Schäden zu beheben.“

NRW ist beim Hochwasserschutz gut aufgestellt. Seit 1995 sind beispielsweise am Rhein 213 Kilometer Hochwasserschutzanlagen saniert worden oder befinden sich im Bau. Weitere 65 Kilometer werden noch folgen und 37 Kilometer sind noch zu untersuchen. Minister Remmel: „Vorbeugender Hochwasserschutz ist aber mehr als die wichtige Sanierung der Schutzanlagen: Wir müssen den Flüssen an den Stellen, wo es möglich ist, mehr Raum geben.“

Minister Remmel betonte, dass Hochwasserschutz nicht nur eine Aufgabe an Rhein und Ruhr sei. „Hochwasserschutz findet auch an den Zuflüssen statt“, sagte der Minister. Der naturnahe Gewässerausbau ist ein wichtiges Mittel, um in den Zuflüssen der großen Gewässer Hochwasser zurückzuhalten und Katastrophenhochwässer zu verhindern. Das Land investiert deshalb im Rahmen der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie bis zu 80 Millionen Euro pro Jahr in die ökologische Entwicklung von Flüssen und Gewässer in der Fläche. Ziel ist, diese Gewässer in den Ursprungszustand zu versetzen (teilweise historische Begradigungen wieder zurückzunehmen) und den Flüssen mehr Fläche zu geben.


Weitere Unterlagen zum Hochwasserschutz in NRW

Landtagsbericht
Das NRW-Umweltministerium hat im Juni 2012 einen Bericht an den Landtag zur Situation des Hochwasserschutzes in NRW und seiner Perspektive bis 2015 überstellt. Den Bericht finden Sie hier: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-20.pdf?von=1&bis=0

Bürgerbroschüre
Im Juni 2011 hat das Ministerium eine neue Broschüre zum Thema „Hochwasserschutz in NRW“ herausgegeben, die sich speziell an die Bürgerinnen und Bürger des Landes richtet. Sie gibt einen Überblick über die rechtlichen und technischen Grundlagen des Hochwasserschutzes.

Die Broschüre finden Sie hier: http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/service_kontakt/archiv/presse2011/presse110618.php

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-719 (Wilhelm Deitermann).

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