Minister Lienenkämper für internationale Lösung zur digitalen Besteuerung
Gewinne aus dem Handel mit europäischen Daten sollen fair besteuert werden/Lienenkämper: „Das darf aber kein Bumerang für die exportorientierte deutsche Wirtschaft werden.“
Finanzminister Lutz Lienenkämper hat heute die zentrale Fachtagung des Dachverbandes der europäischen Steuerberater zur Besteuerung der Digitalwirtschaft in Brüssel eröffnet.
Finanzminister Lutz Lienenkämper hat heute die zentrale Fachtagung des Dachverbandes der europäischen Steuerberater zur Besteuerung der Digitalwirtschaft in Brüssel eröffnet. „Es ist nur fair, wenn Unternehmen, die in der Europäischen Union milliardenschwere Vermittlungs- und Werbeumsätze erzielen und dabei mit deutschen und europäischen Daten operieren, auch einen angemessenen steuerlichen Beitrag leisten“, sagte Lienenkämper. „Egal, ob digital oder analog: Es müssen dieselben Voraussetzungen gelten.“
„Allerdings gilt auch: Zur effektiven Besteuerung global agierender Konzerne brauchen und wollen wir eine globale Regelung. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieses Ziel so schnell wie möglich erreicht wird. Eine europäische Regelung ist nur als Zwischenschritt auf dem langen Weg zu einer globalen Lösung denkbar“, sagte Minister Lienenkämper.
Ziel sei, die Regelungen international verbindlich umzusetzen und keine Nachteile für die exportorientierte deutsche Wirtschaft zu produzieren. „Ansonsten droht das Vorhaben zum politischen Bumerang zu werden, da Länder wie China, Indien und andere Regionen herausgefordert sein könnten, von unseren international erfolgreichen deutschen Autoherstellern, Maschinenbauern oder Stahlexporteuren einen höheren Gewinnanteil einzufordern“, sagte der Minister in Brüssel. Die jüngst von der Europäischen Kommission vorgelegten Richtlinienvorschläge zu einer Interimsteuer, einer sogenannten „Digital Service Tax“ von drei Prozent auf den Umsatz großer Digitalkonzerne, nannte der Minister einen „wertvollen Diskussionsbeitrag und denkbaren Zwischenschritt“ auf dem Weg zu einer internationalen Verständigung, der jedoch modifiziert werden müsse. So müsse der Kreis der von der Interimsteuer betroffenen Unternehmen weiter eingegrenzt werden. Auch dürfe es nicht zu Doppelbesteuerungen kommen, betonte Lienenkämper.
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