Minister Jäger: Wir setzen in NRW weiter auf die freiwillige Rückkehr

144 abgelehnte Asylbewerber reisen nach Albanien zurück

29. Oktober 2015

Das freiwillige Rückreiseangebot hat die Internationalen Organisation für Migration (IOM) organisiert. „Wird ein Asylantrag abgelehnt, sollten die Menschen freiwillig ausreisen. Dabei werden sie beraten und unterstützt. Ansonsten setzen wir die Rückführung konsequent durch“ erklärte Innenminister Ralf Jäger.

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Nordrhein-Westfalen setzt weiter vorrangig auf die freiwillige Rückkehr abgelehnter Asylbewerber. Heute startete vom Flughafen Paderborn eine Chartermaschine mit Ziel Tirana. An Bord waren insgesamt 144 abgelehnter Asylbewerber aus Albanien. Das freiwillige Rückreiseangebot hat die Internationalen Organisation für Migration (IOM) organisiert. „Wird ein Asylantrag abgelehnt, sollten die Menschen freiwillig ausreisen. Dabei werden sie beraten und unterstützt. Ansonsten setzen wir die Rückführung konsequent durch“ erklärte Innenminister Ralf Jäger.
 
Für die Zukunft sind weitere Rückkehrhilfsflüge nach Albanien geplant. Bis Ende September 2015 wurde die freiwillige Rückreise von 4.589 Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, durch die IOM finanzielle unterstützt. Neben Serbien (1.027) kamen die meisten aus dem Kosovo (951) und Albanien (966). Im Vorjahr waren insgesamt 3.570, die das Rückkehrförder- und Starthilfeprogramm genutzt haben.
 
„Es ist allerdings ein Irrglaube, dass alleine freiwillige Rückkehrangebote oder Rückführungen das Problem lösen können. Viel entscheidender sind die noch immer überlangen Asylverfahren. Der Aktenstau wird immer größer und die Verfahren ziehen sich immer länger hin“, betonte der Innenminister.
 
Im August 2015 kam laut der Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus Albanien mit rund 8230 die zweitgrößte Anzahl von Asylantragsteller. Mehr kamen nur aus Syrien. Dabei lag die Schutzquote bei 0,1 Prozent. Deshalb finden seit Anfang Oktober 2015 in NRW für Albaner beschleunigte Asylverfahren statt. Dies geschieht im Rahmen eines Aktionsplans, den die Länder mit dem Bund beschlossen haben. Insgesamt stellt NRW für den Aktionsplan zunächst 1.200 Plätze in vier Landeseinrichtungen bereit. Zwei Standorte befinden sich im Rheinland und zwei Standorte in Westfalen/Ostwestfalen/Lippe.
 
Die Asylanträge der Albaner sollen von den Außenstellen des BAMF in der Regel innerhalb von zwei Tagen entschieden werden. Unmittelbar nach der ablehnenden Asylentscheidung erfolgt eine Beratung über eine freiwillige Ausreise und deren Förderung. Sollten abgelehnte albanische Asylsuchende davon keinen Gebrauch machen, erfolgt die Abschiebung in das Heimatland. Das gesamte Verfahren bis hin zur vollziehbaren Ausreiseverpflichtung soll innerhalb von wenigen Wochen abgeschlossen sein. Ein vergleichbares Verfahren hatte es bereits im Frühjahr 2015 für den Kosovo gegeben.
 

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