Minister Duin: Mit dem Mittelstandsgesetz setzt NRW bundesweit Maßstäbe für die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Politik / Clearingstelle beteiligt die Wirtschaft frühzeitig
„Mit dem neuen Mittelstandsgesetz wird Nordrhein-Westfalen bundesweit Maßstäbe für die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Politik setzen.“ Das erklärte Wirtschaftsminister Garrelt Duin bei der Vorstellung des Entwurfs für ein Mittelstandsförderungsgesetz, den die Landesregierung jetzt in den Landtag einbringt.
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk teilt mit:
„Mit dem neuen Mittelstandsgesetz wird Nordrhein-Westfalen bundesweit Maßstäbe für die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Politik setzen.“ Das erklärte Wirtschaftsminister Garrelt Duin bei der Vorstellung des Entwurfs für ein Mittelstandsförderungsgesetz, den die Landesregierung jetzt in den Landtag einbringt.
Kernstück des Gesetzentwurfs ist ein bundesweit einmaliges Clearingverfahren. Dadurch sollen in Zukunft alle wesentlichen mittelstandsrelevanten Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung schon bei ihrer Erarbeitung auf ihre Verträglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen hin überprüft werden. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Kammern und Verbänden der mittelständischen Wirtschaft.
Dazu wird eine Clearingstelle Mittelstand außerhalb der Landesregierung bei einer Dachorganisation der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen eingerichtet, voraussichtlich IHK NRW. Ziel ist es Verfahren zu vereinfachen und Konflikte zu vermeiden. Die Wirksamkeit des Clearingverfahrens wird einmal jährlich durch einen Mittelstandsbeirat bewertet, dem Vertreter der mittelständischen Wirtschaft angehören.
„Leitgedanke des Gesetzes ist eine dialogorientierte Wirtschaftspolitik“, sagte Minister Duin. Die Stärkung und Förderung des Mittelstandes sei ein zentrales Anliegen der Wirtschaftspolitik: „Kleine und mittlere Unternehmen sind die Garanten für unser wirtschaftliches Wohlergehen. Zusammen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schafft die mittelständische Wirtschaft zukunftsfeste Strukturen für unser Land.“
Bereits bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs wurde ein neues Miteinander von Wirtschaft und Politik erprobt. Den Text entworfen hat eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Günther Horzetzky zusammen mit Vertretern der Arbeitgeberverbände, der Industrie- und Handelskammern, des Handwerks, der Wissenschaft, des Verbandes der Freien Berufe, der Gewerkschaften, der kommunalen Spitzenverbände und der sonstigen Organisationen der gewerblichen Wirtschaft.
Der Mittelstand in Nordrhein-Westfalen:
Mittelständische Unternehmen prägen maßgeblich das Wirtschaftsleben in Nordrhein-Westfalen: Nach einer Hochrechnung des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung (IfM, Stand Juni 2012) existierten im Jahr 2011 rund 754.000 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei einem Gesamtunternehmensbestand von 757.000, damit beträgt der KMU-Anteil 99,6 Prozent. Fast 80 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und knapp 83 Prozent der Auszubildenden hatten ihren Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz in kleinen und mittleren Betrieben.
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