Minister der Justiz Nordrhein-Westfalen Limbach fordert einen Anschluss der Verbraucherinnen und Verbraucher an die Verbandsklage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung

16. Juni 2023
PHB Limbach, Benjamin - neutral, blauer Hintergrund (2022)

In Umsetzung der Richtlinie zur Verbandsklage soll es den Verbraucherzentralen mit der sogenannten „Abhilfeklage“ möglich sein, Leistungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gesammelt gegen Unternehmen geltend zu machen. Zusätzlich können sich betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz (www.bundesjustizamt.de) zu diesem Verfahren anmelden; damit wird die Verjährung ihrer Ansprüche gehemmt.

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In Umsetzung der Richtlinie zur Verbandsklage soll es den Verbraucherzentralen mit der sogenannten „Abhilfeklage“ möglich sein, Leistungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gesammelt gegen Unternehmen geltend zu machen. Zusätzlich können sich betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz (www.bundesjustizamt.de) zu diesem Verfahren anmelden; damit wird die Verjährung ihrer Ansprüche gehemmt.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will diese Anmeldung allerdings nur bis zum Ablauf von zwei Monaten nach dem ersten Gerichtstermin zulassen. Der Bundesrat hat sich am 12. Mai 2023 auf Initiative auch von Nordrhein-Westfalen dafür ausgesprochen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher sich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz zur Verbandsklage anmelden können.

Minister der Justiz des Lands Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach: „Es muss Verbraucherinnen und Verbrauchern möglich sein, sich auch in einer späteren Phase der Verbandsklage – also auf gesicherterer Informationsgrundlage – für die Anmeldung ihrer Ansprüche zu entscheiden. Niemand kann verlangen, dass Betroffene sich früh entscheiden müssen und damit die „Katze im Sack kaufen“. Daher ist erst der Schluss der mündlichen Verhandlung der richtige Zeitpunkt, um einen „Schlussstrich“ unter die Anmeldung zu ziehen. Wir hoffen, dass der Deutsche Bundestag letztlich unserer Position aus Nordrhein-Westfalen folgt“.

Der Bundesrat hatte sich dafür ausgesprochen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung anmelden können, weil das im Interesse einer effektiven Rechtsdurchsetzung sei. Ziel müsse es sein, möglichst viele Einzelansprüche zu bündeln, da ansonsten eine Durchsetzung im Wege massenhafter und gleichartiger Individualklagen mit individuellem Kostenrisiko für Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie einer Überlastung der Gerichte drohe. Eine weitere Frage sei, ob die Verjährungshemmung bei Erhebung einer Abhilfeklage unabhängig von einer Anmeldung zum Verbandsklageregister eintritt, so dass auch nicht angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren.

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