Minister der Justiz Limbach führt den Leitfaden zum barrierefreien Bauen in der Justiz ein
Barrierefrei erreichbare Justiz für alle Menschen gleichermaßen
Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach und die Hauptvertrauenspersonen der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz Nordrhein-Westfalen haben den Leitfaden zum barrierefreien Bauen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen im Amtsgericht Gummersbach unterzeichnet.
Am 28.04.2023 haben Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach und die Hauptvertrauenspersonen der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz Nordrhein-Westfalen den Leitfaden zum barrierefreien Bauen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen im Amtsgericht Gummersbach unterzeichnet. Das Amtsgericht Gummersbach ist in einem modernen Gebäude aus dem Jahr 2019 untergebracht, das insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit überzeugt.
Minister der Justiz Dr. Limbach betonte die Bedeutung des barrierefreien Bauens sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz als auch für alle Menschen, die Kontakt zur Justiz haben: „Der moderne Rechtsstaat soll allen Bürgerinnen und Bürgern ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Der heute unterzeichnete Leitfaden ebnet den Weg zu einer barrierefrei erreichbaren Justiz für alle Menschen gleichermaßen und bestätigt die Offenheit der Justiz für alle.“
Der neue Leitfaden beschreibt verbindlich, wie die Barrierefreiheit bei der Realisierung von Bauvorhaben von Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen umzusetzen ist. Es handelt sich um ein gemeinsames Konzept der Schwerbehindertenvertretungen und der Justizverwaltung. Der Leitfaden regelt detailliert die Barrierefreiheit der äußeren und inneren Erschließung der Liegenschaften (beispielsweise durch Vorgaben zu Pkw-Stellplätzen, Rampen, Treppen im Innen- und Außenbereich, Handläufen, Glasmarkierungen, Bodenleitsystemen). Ferner definiert er Anforderungen an eine barrierefreie Alarmierung und Evakuierung.
Der Leitfaden ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe, an der Vertreterinnen und Vertreter der Hauptschwerbehindertenvertretungen, des Ministeriums der Justiz und dessen Geschäftsbereichs, des Bau- und Liegenschaftsbetriebs Nordrhein-Westfalen sowie ein externer Sachverständiger mitgewirkt haben.
An der Unterzeichnung des Leitfadens nahmen Richterin am Amtsgericht Andrea Butenuth als Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Richterinnen und Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Justizamtsinspektor Günter Uhlworm als Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen des nicht-richterlichen Dienstes sowie Richter am Sozialgericht Heinrich Johannes Schäfer als Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen teil.