Lange lässt 2018 nicht mehr auf sich warten. Ein guter Vorsatz für das neue Jahr: „Ich treffe Vorsorge!“
Der Start in ein neues Jahr ist für viele Menschen ein Grund, sich wieder den „guten Vorsätzen“ zu widmen. Aber nicht nur Diät, Sport und mehr Freizeit sind gute Vorsätze, auch rechtliche Themen, wie zum Beispiel die Vorsorgevollmacht, sollten im neuen Jahr Beachtung finden.
Der Start in ein neues Jahr ist für viele Menschen ein Grund, sich wieder den „guten Vorsätzen“ zu widmen. Aber nicht nur Diät, Sport und mehr Freizeit sind gute Vorsätze, auch rechtliche Themen, wie zum Beispiel die Vorsorgevollmacht, sollten im neuen Jahr Beachtung finden. In zwölf Monaten kann viel geschehen − vom Eisunfall im Winter über den Sturz mit dem Rad bis zum Betriebsunfall. Im schlimmsten Fall ist man durch solche Geschehen wochenlang im Krankenhaus handlungsunfähig. Viele glauben, dass automatisch dann die Angehörigen Angelegenheiten für einen regeln können. Doch die Realität sieht anders aus. Daher ist es wichtig, rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht zu regeln, wer sich im Krankheitsfall beispielsweise um die Bankgeschäfte und andere wichtige Angelegenheiten kümmern soll.
Über die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht und zu allen anderen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 7. Dezember 2017, Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige ihre Fragen stellen: per Telefon unter 0211/837-1915.
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über Nordrhein-Westfalen direkt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: Nordrhein-Westfalen direkt ist immer montags bis freitags zwischen 8.00
und 18.00 Uhr erreichbar. Nordrhein-Westfalen direkt (allg. Bürgerservice): 0211/837-1937.