Landtag verabschiedet Nachtragshaushalt 2024

13. November 2024
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Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch, 13. November 2024, den Nachtrag zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Finanzen

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch, 13. November 2024, den Nachtrag zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Der Etat 2024 hat dadurch ein Volumen von 102,8 Milliarden Euro. Die Anpassungen sind erforderlich, damit Nordrhein-Westfalen trotz der auch im laufenden Jahr unterplanmäßigen Entwicklung der Steuereinnahmen und einer herausfordernden gesamtwirtschaftlichen Lage handlungsfähig bleibt. Berücksichtigt wird neben zwangsläufigen Änderungen auch die Einbringung der ersten Tranche des Sicherheitspaketes in Folge des Anschlags von Solingen. Die im Grundgesetz verankerte Konjunkturkomponente wird zur Deckung der zwangsläufigen Haushaltsmehrbelastungen genutzt. 

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Der Anpassungsbedarf des Haushalts resultiert aus den wirtschaftlichen Veränderungen, insbesondere der nach unten korrigierten Wachstumsprognose der Bundesregierung und der aktualisierten Steuerschätzung. Aufgrund des schwachen Wirtschaftswachstums in Deutschland bleiben die erwarteten Steuereinnahmen in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr voraussichtlich in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro hinter den Planungen zurück. Die Landesregierung nutzt daher die Konjunkturkomponente der Schuldenbremse, die in wirtschaftlich schwächeren Zeiten eine gezielte Kreditaufnahme erlaubt, um Projekte zu sichern und gleichzeitig antizyklisch zu handeln.“

Vor dem Hintergrund des Anschlags in Solingen wird im Bereich der Inneren Sicherheit bereits in diesem Jahr aufgestockt, um den gestiegenen Anforderungen an den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gerecht zu werden. Das nun im Nachtragshaushalt 2024 abgebildete Maßnahmenpaket der Landesregierung sieht unter anderem die Einrichtung von drei zusätzlichen Asylkammern bei den Verwaltungsgerichten, eine Erweiterung der Zuständigkeit der fünf Zentralen Ausländerbehörden zur stärkeren Unterstützung bei Abschiebungen und eine Stärkung der Terrorismusprävention durch Bekämpfung der Finanzkriminalität und der Terrorismusfinanzierung vor.

In Reaktion auf die anhaltend schwache Wirtschaftsentwicklung in Deutschland und entsprechend negativer Herbstprojektion der Bundesregierung im Rahmen der aktuellen Oktober-Steuerschätzung, sieht der Nachtragshaushalt 2024 die Nutzung der Konjunkturkomponente im Rahmen der Schuldenbremse vor. In welchem Umfang die Konjunkturkomponente und die damit möglichen Kreditermächtigungen am Jahresende tatsächlich in Anspruch genommen werden, wird sich im Lichte der weiteren Konjunkturentwicklung zeigen. 

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