Landgestüt Warendorf: Zuständiges Veterinäramt und interne Kommission prüfen Vorwürfe

Ministerin Heinen-Esser: Es geht um die Aufklärung und Bewertung einer Trainingssituation

18. Mai 2021
phb Pferd

Zur Aufklärung der Vorwürfe angeblich tierschutzwidrigen Trainings im Landgestüt hat das Landwirtschaftsministerium eine interne Kommission eingerichtet, in die auch externer Sachverstand einbezogen werden soll.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Zur Aufklärung der Vorwürfe angeblich tierschutzwidrigen Trainings im Landgestüt hat das Landwirtschaftsministerium eine interne Kommission eingerichtet, in die auch externer Sachverstand einbezogen werden soll.
 
„Es geht derzeit um die Aufklärung und Bewertung einer Trainingssituation am 13. April im Landgestüt. Alle sind gut beraten, die Ergebnisse der tierschutzrechtlichen Überprüfung des vor Ort zuständigen Veterinäramtes sowie der internen Kommission abzuwarten. Das nordrhein-westfälische Landgestüt Warendorf hat eine Vorbildfunktion in allen Fragen um die Themen Zucht, tiergerechte Haltung und Ausbildung von Pferden. Dies ist das Selbstverständnis der Landesregierung und des Landgestüts“, erläutert Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.
 
Hintergrund ist eine Trainingssituation am 13. April 2021. Hierzu hat das Landgestüt am 14. Mai in einer Verlautbarung Stellung bezogen:
https://www.landgestuet.nrw.de/aktuelles/news-detail/stellungnahme/.
 
Der Kreis Warendorf hat das Ministerium informiert, dass dort Anzeige gegen das Landgestüt erstattet wurde. Dies wird derzeit vom Kreis als zuständiger Behörde umfassend bearbeitet und geprüft. Dazu gehört auch die Auswertung der vorhandenen Videoaufnahmen. Die Bewertung des Kreisveterinäramtes gilt es abzuwarten.
 
Parallel dazu hat das Ministerium eine interne Kommission zur Überprüfung der Vorgänge um die tierschutzrechtliche Relevanz der in Frage stehenden Trainingssituation eingesetzt. Die Kommission setzt sich zusammen aus dem Leiter des für das Landgestüt zuständigen Fachreferates, der Leiterin des Tierschutzreferates, der Landestierschutzbeauftragten sowie dem Leiter des Justitiariats, auch externer Sachverstand soll eingebunden werden.
 

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