Landesregierung vereinbart mit RAG und Emschergenossenschaft eine Plausibilitätsanalyse zum Thema „Grundwasseranstieg im Emschergebiet“
Auf Einladung des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums sind Vertreter der Emschergenossenschaft, der RAG Aktiengesellschaft, der Staatskanzlei des Landes NRW und des NRW-Wirtschaftsministeriums in Düsseldorf zusammengekommen. Dabei haben sich die Beteiligten auf das weitere Vorgehen rund um die Thematik „Grundwasseranstieg im Emschergebiet“ verständigt. In einem ersten Schritt sollen nun Untersuchungsergebnisse der Emschergenossenschaft zur Ermittlung der senkungs- und bergbaubedingten Auswirkungen auf die Grundwasserstände einer Plausibilitätsanalyse unterzogen werden. Darüber hinaus soll eine tragfähige, rechtlich anerkannte und in allen Bereichen anwendbare Übertragbarkeit erarbeitet werden.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:
Auf Einladung des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums sind Vertreter der Emschergenossenschaft, der RAG Aktiengesellschaft, der Staatskanzlei des Landes NRW und des NRW-Wirtschaftsministeriums in Düsseldorf zusammengekommen. Dabei haben sich die Beteiligten auf das weitere Vorgehen rund um die Thematik „Grundwasseranstieg im Emschergebiet“ verständigt.
In einem ersten Schritt sollen nun Untersuchungsergebnisse der Emschergenossenschaft zur Ermittlung der senkungs- und bergbaubedingten Auswirkungen auf die Grundwasserstände von einer neutralen Stelle einer Plausibilitätsanalyse unterzogen werden. Darüber hinaus soll an technischen Fragestellungen sowie an Fragestellungen der Grundwasserbewirtschaftung eine tragfähige, rechtlich anerkannte und in allen Bereichen anwendbare Übertragbarkeit erarbeitet werden.
Hintergrundinformationen:
Mit dem über Jahrzehnte in Nordrhein-Westfalen betriebenen Steinkohlebergbau waren umfangreiche Bergsenkungen und Grundwasserabsenkungen verbunden. Mit der Geländeoberfläche wurden auch die oberirdischen Fließgewässer abgesenkt. Die Sicherstellung des Abflusses der oberirdischen Gewässer wurde und wird durch Wiederherstellungsmaßnahmen an den Gewässern sowie zum Teil durch zusätzliche Polderbewirtschaftungsmaßnahmen erreicht. Ohne dauerhaftes Abpumpen von Grundwasser durch die Wasserverbände (zum Beispiel Emschergenossenschaft und Lippeverband), die RAG selbst und Dritte würde es zu einer Ansammlung von Wasser in den unter anderem durch den Bergbau entstandenen Senken an der Geländeoberfläche kommen. Neben dem Einfluss früherer und aktueller Bergbautätigkeiten (Bergsenkungen) erfolgte in den letzten 150 Jahren im Emschergebiet ein wasserwirtschaftlicher Kulturbau mit dem Ziel der Trockenlegung von Flächen zur Urbarmachung für die Landwirtschaft und Nutzung als Siedlungsflächen.
Heute und in Zukunft werden sich Politik, Kommunen, Verbände und Wirtschaft in verstärktem Maße mit der Problematik der Veränderung der oberflächennahen Grundwasserstände befassen und Lösungsvorschläge erarbeiten müssen. Im Mittelpunkt werden hierbei die Vernässung von Siedlungsflächen und damit einhergehende mögliche Gebäudeschäden stehen.
Die die Landesregierung stellenden Parteien haben im Koalitionsvertrag zu diesem Themenbereich folgendes miteinander vereinbart: „Wir nehmen uns von der Problematik der steigenden Grundwasserstände in den vom Steinkohlebergbau betroffenen Regionen an, um wirksam Maßnahmen zu entwickeln und zügig umzusetzen. So wird den betroffenen Regionen vor zunehmenden Kellervernässungen Rechnung getragen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen ist verursachergerecht von den früheren und jetzigen Bergbautreibenden sowie den Kommunen sicherzustellen. Um langwierige Einzelfallentscheidungen zu vermeiden, soll ein rechtlich begründeter und nachvollziehbarer Verteilungsschlüssel und Berechnungsmodus entwickelt werden, der zur Rechtssicherheit und Akzeptanz für die Planung, Durchführung und Finanzierung der notwendigen Maßnahmen sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch bei den Beteiligten beiträgt.“
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-719 (Wilhelm Deitermann).
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